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Soziale Hilfen
Wohngeld
Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter und Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt.
Rechtsgrundlage für die Gewährung ist das Wohngeldgesetz
Hilfe zum Lebensunterhalt - allgemein -
Hilfe zum Lebensunterhalt für über 65 jährige und Erwerbsunfähige
Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
- Hilfe zur Pflege zu Hause
- Hilfe zur Pflege in Heimen
- Pflegewohngeld in Heimen
- Hilfe zum Lebensunterhalt in Heimen
Hilfen in anderen besonderen Lebenslagen
- Hilfe zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Sonstige besondere Hilfen
Unterhaltssicherung
Personen die an einer Wehrübung teilnehmen können Leistungen der Unterhaltssicherung erhalten.
Rechtsgrundlage für die Leistungen ist das Unterhaltssicherungsgesetz.
Leistungen für Asylbewerber
Asylbegehrende Ausländer können unter bestimmten Vorraussetzungen Leistungen erhalten.
Rechtsgrundlage für die Leistungen ist das Asylbewerberleistungsgesetz
Besonderer Hinweis:
Bei der Prüfung, ob Sozialleistungen gewährt werden können, müssen oftmals andere Leistungsträger, beispielsweise Rentenversicherungsträger, Kranken- und Pflegekassen, beteiligt werden.
Daher ist es hilfreich und sinnvoll, wenn Betroffene sich zu den genannten Sozialleistungen konkret und fachlich beraten lassen.
Sozialhilfeleistungen sind einkommens- und vermögensabhängig und können grundsätzlich auch nur gewährt werden, wenn der Betroffenen die Leistung nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten kann.
Damit eine individuelle und zielgerichtete Beratung erfolgen kann, sollte ein Beratungstermin vereinbart werden.
Hinweis zur Broschüre soziale Dienste
Die im Downloadbreich bereitgestellte Broschüre "Soziale Dienste" befindet sich nicht auf dem neuesten Stand und wird zurzeit überarbeitet.

