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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Personen, die nicht in der Lage sind, Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden, ist Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu gewähren.
Besondere soziale Notlagen können bestehen bei:
- fehlendem oder nicht ausreichendem Wohnraum,
- ungesicherter wirtschaftlicher Lebenslage,
- gewaltgeprägten Lebensumständen,
- der Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
- vergleichbaren, nachteiligen Umständen.
Die besonderen sozialen Notlagen müssen deutlich über den sozialen Schwierigkeiten liegen, welche allgemein im Leben eines jeden Menschen auftreten können, beispielsweise Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Verlust der Wohnung, und eine Teilnahme des jeweils Betroffenen am Leben in der Gemeinschaft erheblich beeinträchtigen.
Die Hilfe umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, insbesondere
- Beratung und persönliche Betreuung für den Hilfesuchenden und seine Angehörigen,
- Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
Die Hilfe wird zeitlich befristet gewährt.


Frau Johland