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Stadt Wesel
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Beurkundungen
Welche Erklärungen können beim Jugendamt beurkundet werden?
- Anerkennung der Vaterschaft
- Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft
- Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Der Katalog der beim Jugendamt möglichen Beurkundungen findet sich Im § 59 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII).
Erforderliche Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Weitere Unterlagen im Einzelfall.
Es entstehen keine Gebühren.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab einen Termin für die Beurkundung. Bei der Terminvereinbarung kann auch abgeklärt werden, ob und welche weiteren Unterlagen mitzubringen sind.
Hinweis: Beurkundungen können auch bei der jeweiligen Kreisverwaltung vorgenommen werden.
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Auch außerhalb dieser Zeiten sind Gesprächstermine möglich, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Sie erreichen die genannten Mitarbeiter/innen auch per E-Mail unter beistandschaften@wesel.de .