Eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigen Sie, wenn Sie einen halben Kinderfreibetrag für ein Kind das nicht bei Ihnen gemeldet ist, auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchten. Die steuerliche Lebensbescheinigung wird im Bürgerbüro/Meldeamt des Erstwohnsitzes des Kindes ausgestellt. Dort müssen Sie nachweisen, dass Sie im ersten Grad mit dem Kind verwandt sind, z.B. durch Vorlage einer Geburtsurkunde. Die steuerliche Lebensbescheinigung ist drei Jahre gültig.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Geburtsurkunde bei erstmaliger Antragstellung
Kontakt
Team Bürgerdienste / Standesamt
Telefon | 02 81 / 2 03 26 00 |
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Telefax | 02 81 / 20 34 97 40 |
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