
Quelle: Flaggschiff Film
Bei kleineren zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten helfen Schiedsfrauen und Schiedsmänner den Beteiligten, ihre Auseinandersetzung unbürokratisch und kostengünstig beizulegen. Die Stadt Wesel sucht immer wieder neue ehrenamtliche Schiedsleute, aktuell für den Bereich südliche Innenstadt, Wackenbruch, Fusternberg, Lippedorf (Schiedsamtsbezirk Wesel II) sowie für den Bereich Bislich, Diersfordt, Bergerfurth (Schiedsamtsbezirk Wesel VI). Die amtierenden Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke II und VI können auch wiedergewählt werden.
Interessierte Bürger*innen (w/m/d), die diese Aufgabe wahrnehmen möchten, sollten über ein ausgeprägtes Rechtsempfinden verfügen, in dem jeweiligen Bezirk in Wesel ihren Wohnsitz haben und mindestens 25 Jahre alt sein. Nicht gewählt werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und wer unter Betreuung steht. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat. Schiedspersonen können wiedergewählt werden. Die amtierenden Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Wesel II und Wesel VI stehen zur Wiederwahl zur Verfügung.
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Rat der Stadt Wesel für die Dauer von fünf Jahren. Die Bestätigung erfolgt durch die Leitung des Amtsgerichts Wesel. Dieses übt auch die Aufsicht über die Schiedspersonen aus. Die Amtszeit beginnt voraussichtlich im Dezember 2023.
Bewerbungen können schriftlich bei der Stadt Wesel (Rechtsservice, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel) bis zum 06. November 2023 eingereicht werden. Neben Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Anschrift) sollte die Bewerbung auch einen kurzen Lebenslauf beinhalten.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Rechtsservice der Stadt unter der Rufnummer 0281/203-2511 oder 203-2510 zur Verfügung.
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 25 11
E-Mail: rechtsservice@wesel.de