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Corona-Virus: Gefährdungsstufe 2 - Was zu beachten ist

Der Kreis Wesel hat die Gefährdungsstufe 2 wegen der Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 festgestellt und dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Was Sie ab sofort beachten müssen.

  • Personengruppen, die sich im öffentlichen Raum treffen, dürfen grundsätzlich nur aus 5 Personen bestehen.
    Ausnahme: Eine Familie oder maximal 2 Haushalte
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen (auch Sportveranstaltungen) und Versammlungen in geschlossenen Räumen auch am Sitzplatz ständig getragen werden.
  • Auch auf Wochenmärkten muss ständig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Private Feiern außerhalb der Wohnung dürfen nur aus herausragenden Anlässen stattfinden. Höchstens zehn Personen dürfen daran teilnehmen.
  • In der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr müssen die gastronomischen Einrichtungen schließen. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken an allen Verkaufsstellen ist in dieser Zeit nicht erlaubt.

Ab dem 24. Oktober 2020 gilt zusätzlich:

  • Die zulässige Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen ist grundsätzlich auf maximal 100 begrenzt.
  • Bei Vorlage eines entsprechenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes kann die Teilnehmerzahl im Freien auf bis zu 500 Personen und in Innenräumen auf bis 250 Personen zugelassen werden.
  • Weiterhin gilt, dass die Zuschauerzahlen bei Veranstaltungen und Versammlungen auf ein Drittel der Regelauslastungen begrenzt ist. Bei Sportveranstaltungen gilt ein Fünftel als Grenze.

Selbstverständlich gelten darüber hinaus die allgemeinen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW.