Bekanntmachung der Stadt Wesel
28. Satzung vom 14.12.2022 zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Wesel vom 01.12.1995
Aufgrund
des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490),
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2019 (GV. NRW. S. 1029) und
des § 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz – LAbfG) vom 21.06.1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.02.2022 (GV. NRW. S. 136)
hat der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am 13.12.2022 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Wesel vom 01.12.1995 in der Fassung vom 15.12.2021 beschlossen:
§ 1
§ 4 Nr. 1 erhält folgende Neufassung:
Die Entsorgungsgebühr für Restmüll beträgt jährlich für einen
60 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
92,00 Euro |
60 l-Behälter |
wöchentliche Entleerung |
183,00 Euro |
80 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
122,00 Euro |
80 l-Behälter |
wöchentliche Entleerung |
244,00 Euro |
120 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
183,00 Euro |
120 l-Behälter |
wöchentliche Entleerung |
367,00 Euro |
240 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
367,00 Euro |
240 l-Behälter |
wöchentliche Entleerung |
734,00 Euro |
1.100 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
1.680,00 Euro |
1.100 l-Behälter |
wöchentliche Entleerung |
3.360,00 Euro |
5.000 l-Behälter |
wöchentliche Entleerung |
15.277,00 Euro |
5.000 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
7.638,00 Euro |
10.000 l-Behälter |
wöchentliche Entleerung |
30.554,00 Euro |
10.000 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
15.277,00 Euro |
Die Entsorgungsgebühr für Bioabfälle beträgt jährlich für einen
80 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
40,00 Euro |
120 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
60,00 Euro |
240 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
120,00 Euro |
Die Entsorgungsgebühr für eine saisonale Laubtonne (01.10. bis 31.12.eines Jahres) beträgt für einen
240 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
20,00 Euro |
bei dauerhaftem Verbleib auf dem Grundstück und
240 l-Behälter |
14-tägliche Entleerung |
30,00 Euro |
bei jährlicher An – und Abfahrt.
§ 4 Nr. 4 erhält folgende Neufassung:
Die Entsorgungsgebühr für einen zugelassenen Abfallsack (§ 10 Abs. 3 der Abfallentsorgungssatzung) beträgt 4,00 Euro im Holsystem und 3,00 Euro im Bringsystem.
§ 4 Nr. 5a Containergestellung je Monat erhält folgende Neufassung:
Für Entsorgungsleistungen mit anderen als den in § 4 Abs. 1 genannten Gefäßen werden folgende Gebühren erhoben
a. Containergestellung je Monat:
5 cbm Absetz- oder Abrollcontainer 28,00 Euro / Monat
7 cbm Absetz- oder Abrollcontainer 29,60 Euro / Monat
10 cbm Absetz- oder Abrollcontainer 32,00 Euro / Monat
20 cbm Absetz- oder Abrollcontainer 80,00 Euro / Monat
10 cbm Presscontainer 246,00 Euro/Monat
14 cbm Presscontainer 298,00 Euro/ Monat
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Containergestellung Gebühr auf Abruf für folgende Abfallarten : |
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Grünschnitt: 7 cbm 203,00 Euro 10 cbm 231,00 Euro 20 cbm 308,00 Euro 40 cbm 396,00 Euro
Sperrmüll: 7 cbm 220,00 Euro 10 cbm 248,00 Euro 20 cbm 341,00 Euro 40 cbm 528,00 Euro
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§ 4 Nr. 5 b erhält folgende Neufassung:
b. Transportkosten
Abrollkipper 56,00 Euro/ 0,5 Std.
Absetzkipper 56,00 Euro/ 0,5 Std.
Anhänger 10,00 Euro/0,5 Std.
§ 4 Nr.5 d erhält folgende Neufassung:
Verbrennungsgebühren 105,96 Euro/t
§ 7 d) und § 7i) Gebühren für diverse Abfallarten erhalten folgende Neufassung:
7d) Gebühr für Bau- und Abbruchholz gemäß § 16 d Abfallentsorgungssatzung:
pro 100 l gebührenfrei
pro cbm gebührenfrei
7i) Gebühr für die Entsorgung von A 4 Holz gemäß § 16 d Abfallentsorgungssatzung:
pro 100 l 1,00 Euro
pro cbm 5,00 Euro
§ 8a), § 8b), § 8b1), § 8c) § 8d), § 8f), § 8h), § 8j) Gebühr für zusätzliche Leistungen erhalten folgende Neufassung:
a) Absetzkipper mit Fahrer 56,00 Euro
Abrollkipper mit Fahrer 56,00 Euro
Zubehör:
Anhänger 10,00 Euro
Container pro angefangene Woche: 10,00 Euro
b) Hausmüllwagen mit Fahrer und Lader 92,50 Euro
b1) Hausmüllwagen mit Fahrer 62,50 Euro
c) Kleines Hausmüllfahrzeug mit Fahrer 43,00 Euro
d) Sperrmüllfahrzeug, 3–Achser mit Fahrer und zwei Ladern 120,00 Euro
f) Personaleinsatz 30,00 Euro
h) Kosten je Müllgefäß für einmalige Leerung: (incl. Verbrennungsgebühren)
60 l |
3,50 Euro |
80 l |
4,70 Euro |
120 l |
7,00 Euro |
240 l |
14,10 Euro |
1.100 l |
64,60 Euro |
5.000 l |
293,80 Euro |
10.000 l |
587,60 Euro |
j) Verbrennungsgebühren 105,96 Euro/t
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung der Stadt Wesel wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenfalls unter www.wesel.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Wesel, den 14. Dezember 2022
gezeichnet
Ulrike Westkamp
Bürgermeisterin