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4. Satzung vom 21.05.2025 zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wesel vom 20.03.2002

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Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, und der §§ 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, hat der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am 20.05.2025 folgende Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wesel vom 20.03.2002 in der Fassung vom 08.11.2017 beschlossen:

§ 1

Nach Tarif-Nr. E. Fachbereich 7 - Bürgerdienste und Sicherheit wird folgender Tarif neu eingefügt:

Tarif-Nr. F. Team 02 - Büro der Bürgermeisterin
  1. Veröffentlichungen Dritter im Amtsblatt der Stadt Wesel

    Amtliche Veröffentlichungen Dritter im Amtsblatt der Stadt Wesel je angefangene halbe DIN A4 Seite 25,00 Euro

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung der Stadt Wesel wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenfalls unter www.wesel.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Wesel, den 21.05.2025

gezeichnet

Ulrike Westkamp

Bürgermeisterin