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Absicht der Einziehung eines Teilstücks der öffentlichen Verkehrsfläche "Zur Bauerschaft" in Wesel-Ginderich

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Absicht der Einziehung eines Teilstücks der öffentlichen Verkehrsfläche “Zur Bauerschaft“ in Wesel-Ginderich

Die Stadt Wesel beabsichtigt nach Beschluss des Rates der Stadt Wesel vom 13.12.2022 gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung (StrWG NRW) die folgende öffentliche Verkehrsteilfläche frühestens in 3 Monaten einzuziehen, weil die betroffene Verkehrsteilfläche keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt: 

Teilstücke der öffentlichen Verkehrsfläche “Zur Bauerschaft“ in Wesel-Ginderich (Grundstück Gemarkung Büderich, Flur 24, Flurstück 168 sowie ca. 467 m² große Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Büderich, Flur 24, Flurstück 58) - siehe Lageplan.

Lageplan zu den geplanten einzuziehenden Teilstücken der Straße Zur Bauerschaft

Hiermit wird die Absicht der Einziehung gem. § 7 Abs. 4 StrWG NRW öffentlich bekanntgemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Hinweise:

  1. Ein Plan, aus dem die genaue Lage und die Ausdehnung der einzuziehenden Verkehrsteilfläche ersichtlich ist, liegt beim Team Bauleitplanung der Stadt Wesel im Rathausanbau, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Zimmer 231, aus. Er kann dort bis zum Erlass der Einziehungsverfügung, die frühestens drei Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergehen kann, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung von jedermann eingesehen werden.
  2. Etwaige Einwendungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per Mail an bauleitplanung@wesel.de erhoben werden. Die Stadt Wesel wird diese zum Anlass nehmen, die Einziehungsabsicht nochmals zu überprüfen.
  3. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist für die Dauer der Bekanntmachung der Absicht zur Einziehung von mindestens drei Monaten wird über die Einziehung entschieden.
  4. Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorbereitung einer durch einen späteren Verwaltungsakt zu treffenden Entscheidung. Sie ist daher mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Diese Bekanntmachung ist gleichzeitig auf der Internetseite der Stadt Wesel unter www.wesel.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.

Wesel, 06.01.2023

Stadt Wesel
Die Bürgermeisterin

gezeichnet
Ulrike Westkamp

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