Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, den 24.02.2023
- Obere Wasserbehörde -
54.04.01.01-52
Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes, §§ 71, 77, 78 des Landeswassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und §§ 3 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Deichsanierung Bislich 4. Bauabschnitt, Rhein-km 826,8 – 827,9, r. U.
Der Erörterungstermin zu dem o.g. Verfahren findet am
Donnerstag, den 30.03.2023,
ab 11:00 Uhr, Einlass ab 10:30 Uhr,
im Haus Pooth (Festsaal), Dorfstraße 3, 46487 Wesel,
statt.
Der Termin dient dazu, die gegen das o.g. Vorhaben erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Betroffenen zu dem Vorhaben mit dem Deichverband Bislich-Landesgrenze als Vorhabenträger, den Behörden, den Personen, die Einwendungen erhoben haben, sowie den übrigen Betroffenen zu besprechen.
Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Dies bedeutet, dass lediglich die bisher am Verfahren beteiligten Personen, welche Einwendungen erhoben und diejenigen Behörden, welche Stellungnahmen eingereicht haben, zu dem Termin geladen sind. Darüber hinaus können ebenfalls Betroffene, deren Belange von dem Vorhaben berührt werden, an dem Termin teilnehmen.
Soweit kein Beteiligter/ keine Beteiligte widerspricht, kann die Verhandlungsleitung auch anderen Personen die Anwesenheit gestatten. Hierüber wird die Verhandlungsleitung zu Beginn der Erörterung entscheiden.
Die Beteiligten können sich auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte vertreten lassen. Hierzu hat der bzw. die Beteiligte der oder dem Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht (mit händischer Unterschrift) zu überreichen, welche zur Einlasskontrolle des Erörterungstermins vorzuzeigen und zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben ist.
Ich weise darauf hin, dass bei Ausbleiben einer oder eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne sie oder ihn verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit Abschluss der Verhandlung beendet ist.
Bereits im Verfahren eingereichte Einwendungen und Stellungnahmen bleiben auch bei einer Nichtteilnahme am Erörterungstermin selbstverständlich bestehen und werden bei der Entscheidung über das Verfahren berücksichtigt.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Die Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/wirueberuns/Bekanntmachungen/index.html) sowie auf den Internetseiten der Städte Rees (https://www.stadt-rees.de/rathaus/veroeffentlichungen/amtsblatt-der-stadt-rees/) sowie Wesel (www.wesel.de/rathaus-online/bekanntmachungen) einzusehen.
Im Fall einer Absage des Erörterungstermins wird dies auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf und durch die Städte Rees und Wesel rechtzeitig veröffentlicht.
Im Auftrag
gezeichnet
Laura Eckes
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 25 94
E-Mail: stadtteilplanung@wesel.de