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REGIONALPLAN RUHR: BEKANNTMACHUNG DER DRITTEN BETEILIGUNG

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Mit Beschluss vom 23.09.2022 (Drucksache Nr.: 14/0673) hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) die Regionalplanungsbehörde beauftragt, eine dritte Beteiligung zum überarbeiteten Entwurf des Regionalplans Ruhr durchzuführen und die angepasste Begründung und den erweiterten Umweltbericht erneut auszulegen sowie der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Änderungen Stellung zu nehmen.

Der geänderte Planentwurf, seine Begründung und der Umweltbericht werden in der Zeit

vom 06.02.2023 bis einschließlich zum 31.03.2023

beim Regionalverband Ruhr, Bibliothek, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen (Öffnungszeiten: Montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitags 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr) zur öffentlichen Einsicht ausgelegt.

Die Unterlagen können zudem vollumfänglich auf der Internetseite des Regionalverbands Ruhr unter

www.regionalplanung.rvr.ruhr

abgerufen werden.

Die Auslegung bei den Kreisen und kreisfreien Städten erfolgt ausschließlich elektronisch durch Verlinkung auf o.g. Website.

Die Unterlagen werden ergänzend auf der Seite des regionalen Planungsträgers unter www.ruhrparlament.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können

per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr

oder per Post an Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen oder nach telefonischer Anmeldung (0201 2069-6358) zur Niederschrift beim Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen eingereicht werden.

Die Möglichkeit zur Stellungnahme beschränkt sich auf die im Vergleich zum zweiten Entwurf (Stand 2021) vorgenommenen Änderungen am Planentwurf, an der Begründung und am Umweltbericht.

Die Änderungen gegenüber der zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr gehen aus dem überarbeiteten Entwurf deutlich hervor. So wurde für die textlichen Festlegungen mit ihren Erläuterungen in einem vereinfachten Änderungsmodus gearbeitet. Änderungen an den Erläuterungskarten können einem beigefügten Vorblatt entnommen werden. Die zeichnerischen Festlegungen sind derart aufbereitet, dass sowohl die entfallenen Festlegungen kenntlich gemacht als auch die Neufestlegungen im bekannten Format mehrerer Blattschnitte hervorgehoben werden. Umweltbericht und Begründung wurden im Änderungsmodus erstellt und zeigen die Anpassungen nachvollziehbar auf.

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