Inhalt

Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung der Stadt Wesel über die Abrechnung von Leistungen der Grünflächen- und Straßenunterhaltung des ASG (Abfall, Straßen, Grünflächen; Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt Wesel)

Publiziert am

Bekanntmachung der Stadt Wesel

Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung der Stadt Wesel über die Abrechnung von Leistungen der Grünflächen- und Straßenunterhaltung des ASG (Abfall, Straßen, Grünflächen; Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt Wesel)

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 S. 2 lit. f) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.666) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Wesel in der Sitzung am 13.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

 

                                                                          § 1 Aufhebung

Die Gebührensatzung der Stadt Wesel über die Abrechnung von Leistungen der Grünflächen- und Straßenunterhaltung des ASG (Abfall, Straßen, Grünflächen; Betrieb für kommunale Dienstleistungen der Stadt Wesel) vom 16.12.1998 wird aufgehoben.

 

                                                                         § 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung der Stadt Wesel wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Eine Veröffentlichung erfolgt ebenfalls unter www.wesel.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c)  die Bürgermeisterin hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Wesel, den 14. Dezember 2022

gezeichnet

Ulrike Westkamp

Bürgermeisterin