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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie beim Bürgerservice beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Wesel gemeldet sind (auch zweiter Wohnsitz). Die Auskünfte werden ausschließlich beim Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 2 - 4 Wochen. Es gibt zwei Auskunftsarten. Die "Belegart 1" dient ausschließlich privaten Zwecken, die "Belegart 9" wird für die Vorlage bei deutschen Behörden ausgestellt.

Es ist eine persönliche Antragstellung erforderlich.

Erforderliche Angaben / Unterlagen

Für Auskünfte über Ihre Person:
  • Persönliche Daten des Antragstellers
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für "Belegart 9": Anschrift der Behörde, Bezeichnung der bearbeitenden Stelle, Aktenzeichen, da die Auskunft direkt an diese Stelle gesandt wird.
Für Auskünfte über Firmen in Wesel:
  • Name, Anschrift, Rechtsform der Firma
  • Registergericht oder Genehmigungsbehörde
  • Nummer der Eintragung in einem öffentl. Register oder
  • Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde
  • Für "Belegart 9": Anschrift der Behörde, Bezeichnung der bearbeitenden Stelle, Aktenzeichen, da die Auskunft direkt an diese Stelle gesandt wird.
  • Nachweis über die Handlungsvollmacht des Antragstellers

Die Gebühr beträgt: 13,00€

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