Content

Hallenbelegungsrichtlinien

Seit dem 01.01.2019 ist die Vergaberichtlinie für die Turn- und Sporthallen der Stadt Wesel (Anlage 1) in Kraft getreten. Mit der Richtlinie werden erstmalig Regeln für die Belegung der Turnhallen, die die Stadt Wesel verwaltet, aufgestellt. Die Richtlinien sind gemeinsam mit dem Gremium der kooperativen Sportentwicklungsplanung in einem Workshop unter Moderation des Instituts für kooperative Sportentwicklungsplanung (IKPS) entwickelt worden. Die Richtlinie soll eine möglichst gute Auslastung der Hallenzeiten erreichen und Regeln zur Priorisierung von Hallenzeitenvergaben vorgeben.

Um auf veränderte Nachfragesituationen eingehen zu können, sollen die Hallenzeiten alle drei Jahre neu vergeben werden können. Ziel dieser Maßnahme ist es, die knappen Hallenzeiten optimal auszunutzen und die Vergabe der Hallenzeiten an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer Hallenneuvergabe ein Großteil der Hallenzeiten unverändert bleibt, sodass den Vereinen, den Übungsleitern und den Nutzern weiterhin Kontinuität für etablierte Angebote garantiert werden kann.