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Hundesteuer

Hundesteuersätze (jährlich ab 01.01.2016)

 
Kategorie Betrag
für einen Hund 94,00 Euro
bei zwei Hunden (je Hund) 112,00 Euro
bei drei und mehr Hunden (je Hund) 134,00 Euro
für gefährliche Hunde 672,00 Euro
Anmeldefristen
  • Innerhalb 2 Wochen nach Aufnahme
  • Welpen der eigenen Hündin - innerhalb 2 Wochen, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist
  • Bei Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen innerhalb 2 Wochen, nachdem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten ist
  • Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde innerhalb von 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats

Bitte beachten!

Die steuerliche Anmeldung ersetzt nicht eine eventuelle Meldung nach dem Landeshundegesetz!

Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen

  • Pitbul Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano, Mastino Espanol, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu
  • sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
  • Hunde, deren Gefährlichkeit gem. § 3 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW vom 18.12.2002 festgestellt worden ist.

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