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Märkte

Wochenmärkte

Die Wochenmärkte dienen als Versorgungseinrichtung der Weseler Bevölkerung, und bieten eine attraktive Alternative zum Einkauf im Supermarkt.

Wochenmärkte in Wesel
Ort Wochentag Zeiten
Flüren
Marktplatz
Dienstag, Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Innenstadt
Großer Markt
Mittwoch, Samstag 08:00 - 12:30 Uhr
Feldmark
Marktplatz
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Obrighoven
Marktplatz
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Ansprechpartner für allgemeine Fragen und Informationen zu den Wochenmärkten ist Frau Hoffmann - Telefon: 02 81 / 2 03 23 49.

Feierabendmarkt

Wesel startet in den Feierabend. Innovatives Streetfood, regionale und besondere Spezialitäten direkt vom Erzeuger, Kräuter, Blumen und kreatives Handmade können vor Ort entdeckt werden. Regionale Nachwuchskünstler sorgen mit Live-Musik für Stimmung.

Schlemmen, Klönen und tolle Prokukte für Zuhause in den Einkaufskorb packen - nun auch zum Feierabend.

Nähere Einzelheiten zum Feierabendmarkt erhalten sie auf der Internetseite von WeselMarketing:

https://www.wesel-tourismus.de/mark/themen/feierabendmarkt/

Spezial- und Jahrmärkte

In Wesel finden jährlich eine Vielzahl von Spezial- und Jahrmärkten (u.a. Trödelmärkte) sowie Volksfeste (Kirmessen) statt. Weitere Informationen zu Messen und Ausstellungen können bei der Ordnungsbehörde eingeholt werden.

Die Termine der Jahr- und Spezialmärkte sowie Volksfeste im Stadtgebiet Wesel erhalten Sie auf Anfrage.

Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.

Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.

Für die Durchführung von Jahr- und Spezialmärkten ist an Sonn- und Feiertagen eine Erlaubnis (gewerberechtliche Festsetzung) erforderlich. Finden solche Märkte während der Woche statt, bedarf es zur Durchführung keiner gewerberechtlichen Festsetzung (Erlaubnis). Allerdings müssen die Teilnehmer (Anbieter) in diesem Fall dann im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

Spezial- und Jahrmärkte können auf Antrag des Veranstalters nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung als solche von der Gewerbestelle festgesetzt werden. Möchten Sie als Veranstalter einen Jahr- oder Spezialmarkt ausrichten, wenden Sie bitte an die Gewerbestelle. Die Terminvergabe für die Jahrmärkte erfolgt einmal jährlich Ende des Jahres für das darauffolgende Jahr.

Notwendige Unterlagen bei der Antragstellung:
  • Ausgefülltes Antragsformular (siehe unter "Formulare / Downloads")
  • Teilnehmerverzeichnis, ggf. vorläufiges Teilnehmerverzeichnis
  • Auskunft in Steuersachen des für den Wohnort des Veranstalters zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (online www.vollstreckungsportal.de)
  • Führungszeugnis (Belegart "O")
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
  • Personalausweis
  • Bei juristischen Personen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung

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