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Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis können Sie im Bürgerbüro beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz (auch zweiter Wohnsitz) in Wesel gemeldet sind. Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt; Dauer ca. zwei bis vier Wochen.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen. Die "Belegart N" dient privaten Zwecken, die "Belegart O" dient zur Vorlage bei deutschen Behörden. Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • "Belegart O": Anschrift, sachbearbeitende Stelle und Verwendungszweck oder Geschäftszeichen der Behörde, da das Führungszeugnis direkt an diese Behörde gesandt wird

Gebühren

  • 13,00 Euro

Arbeitlosengeld II- oder Sozialhilfeempfänger erhalten Gebührenbefreiung (Nachweis erforderlich). Gleiches gilt für Schüler, Studenten, Auszubildende, wenn deren (zum Unterhalt verpflichtete) Eltern entsprechende Leistungen beziehen. Auch hier muss der entsprechende Nachweis eingereicht werden.

Online-Antrag

Seit dem 01.09.2014 können Sie ein Führungszeugnis auch über ein Internetportal des Bundesamtes für Justiz beantragen. Für weitere Informationen klicken Sie bitte einen der nachstehenden Links an:

Kontakt

Team Bürgerdienste / Standesamt
Telefon 02 81 / 2 03 26 00
Telefax 02 81 / 20 34 97 40
E-Mail buergerservice@wesel.de