Die gewerbsmäßigen Anbieter von Waren oder Dienstleistungen sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, die Endpreise einschließlich aller anfallenden Preisbestandteile anzugeben. Nach dem Prinzip der Preisklarheit und Preiswahrheit ist der Preis so kenntlich zu machen, dass der Verbraucher erkennen kann, wie hoch das für die angebotene Ware bzw. Dienstleistung zu entrichtende Entgelt ist. Für die Ahndung von Verstößen gegen die Preisangabenverordnung ist die Ordnungsbehörde zuständig.
Nähere Einzelheiten können Sie der Broschüre „Richtig ausgezeichnet“ des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen.
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