Die Stadt Wesel hat gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A nach Zuschlagserteilung über einen erteilten Auftrag zu informieren. Diese Informationspflicht betrifft
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen müssen sechs Monate vorgehalten werden.
Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterliegt gemäß § 30 Absatz 1 UVgO ebenfalls einer Informationspflicht. Danach informieren die Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen über die Verfahren erhalten Sie hier:
- Lieferung von individuellen Rollwagen für den AB-Logistik/Schlauch
- Verkehrsplanung - Mikroskopische Verkehrssimulationssoftware
- Berliner Tor- Erneuerung der Heizungsanlage - Heizungsinstallation
- Kita Alte Delogstraße -Aufstockung um zwei Gruppen - Stahlbauarbeiten
- Andreas-Vesalius- Gymnasium - Fensteranlagen inkl. Heizungskontakte - Metallbauarbeiten
- Kindergarten Regenbogenhaus - Erneuerung der Heizungsanlage
- Kindergarten Regenbogenhaus - Erneuerung der Heizungsanlage - Einbau einer Wärmepumpe
- Offenes Verfahren: GGS Blumenkamp - Anbau in Holzrahmenbau - Mensa - Holzbauarbeiten
- Andreas-Vesalius-Gymnasium - Erneuerung Brandschutztüren - Metallbauarbeiten
- Ersatzbeschaffung Defibrillator - Corpuls C3 mit 4 - Jahres - Wartungsvertrag
- Garagen Antik - Abbruch des Gebäudes - Abbrucharbeiten
- Durchführung einer Modal-Split-Erhebung in der Stadt Wesel
- Ida-Noddack-Gesamtschule - Abbruch ehemaliges Hausmeisterhaus
- Haupterschließung B-Plan - Straßenbau - Ingenieurleistung
- Sport- und Trainingswissenschaftliche Betreuung für 4 Jahre
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