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Das Jugendschutzgesetz

Mit den rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dass ungefährdete Aufwachsen junger Menschen ermöglichen.

Die wichtigsten Regelungen des Jugendschutzgesetzes auf einen Blick

Hinweis: Die Erziehungsberechtigten müssen nicht alles erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.

Paragraph Thema Kinder Jugendliche
    unter 14 Jahre unter 16 Jahre unter 18 Jahre
§ 4 Aufenthalt in Gaststätten erlaubt
in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person
erlaubt
in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person
erlaubt
bis 24 Uhr
  Aufenthalt in Nachtbars nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
§ 5 Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen,
z.B. Disco
erlaubt
in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person
erlaubt
in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person
erlaubt
bis 24 Uhr
  Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe
z.B. Brauchtumspflege u künstl. Betätigung
erlaubt
bis 22 Uhr
erlaubt
bis 24 Uhr
erlaubt
bis 24 Uhr
§ 6 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
§ 7 Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veranstaltungen und in Betrieben nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
§ 8 Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
§ 9 Abgabe/Verzehr von Branntwein, Branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
  Abgabe/Verzehr anderer alkoholischer Getränke
z.B. Wein und Bier
nicht erlaubt nicht erlaubt erlaubt
§ 10 Abgabe und Konsum von Tabakwaren nicht erlaubt nicht erlaubt nicht erlaubt
§ 11 Kinobesuche
Kinder unter 6 Jahren nur mit einer erziehungsbeauftragten Person. Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden! (ab 6/12/16 Jahren)
Ausnahme Filme ab 12 Jahren: Anwesenheit ab 6 Jahren in Begeleitung einer personensorgeberechtigten Person.
erlaubt
bis 22 Uhr
erlaubt
bis 24 Uhr

erlaubt

bis 24 Uhr

§ 12 Abgabe von Filmen oder Spielen
Nur entsprechend der Freigabekennzeichen
erlaubt erlaubt erlaubt
§ 13 Spielen an elektronischen Bildschirmgeräten
Nur entsrechend der Freigabekennzeichen und ohne Gewinnmöglichkeit.
erlaubt erlaubt erlaubt