Seit dem 01.11.2005 gibt es keine Kinderausweise mehr. Es werden grundsätzlich Kinderreisepässe ausgestellt, die immer mit einem Lichtbild versehen werden. Die Kinder müssen diesen Reisepass ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben. Ein Kinderreisepass wird für ein Jahr ausgestellt, jedoch maximal bis zum 12. Lebensjahr. Eine Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr ist möglich.
Benötigte Unterlagen:
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- Ein (biometrie-taugliches) Lichtbild
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass aller Sorgeberechtigten
- ggf. Sorgerechtsbeschluss (bei geschiedenen Ehen), Bestallungsurkunde (in Vormundschaftssachen)
- ggf. Bestätigung des Jugendamtes darüber, dass keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde (bei Kindern von nicht verheirateten Müttern).
- Das Kind muss - unabhängig vom Alter - persönlich erscheinen.
Gebühren
Art |
Gebühr |
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Erstaustellung |
13,00€ |
Verlängerung |
6,00€ |
Formulare
Kontakt
Team Bürgerdienste / Standesamt
Telefon |
02 81 / 2 03 26 00 |
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Telefax |
02 81 / 20 34 97 40 |
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E-Mail |
buergerservice@wesel.de |
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