Inhalt

Haftpflichtschäden

So, wie sich jede Privatperson gegen von ihr fahrlässig verursachte Schäden durch eine Privathaftpflichtversicherung versichern kann, besteht eine solche, in etwa vergleichbare Versicherung auch auf Seiten der Stadt. Sie wird in Anspruch genommen, wenn Bürger*innen bei Gehwegunfällen, Kanalstörungen u. ä. Ansprüche gegen die Stadt erheben.

Beim Team Rechtsservice werden Schadensmeldungen entgegengenommen und der nachfolgende Schriftverkehr mit dem Versicherer geführt.

Soweit Sie einen Ihnen entstandenen Schaden melden möchten, können Sie eine solche Meldung formlos schriftlich einreichen, per E-Mail senden oder Sie kommen vorbei und die Mitarbeitenden des Rechtsservice nehmen eine Schadenanzeige auf. In jedem Fall sollten Sie sämtliche Unterlagen (etwaige Fotos, Skizzen, Rechnungsbelege usw.) beifügen bzw. mitbringen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Sofern Sie den Schaden schriftlich melden:

  • Schildern Sie ausführlich den Sachverhalt
  • Nennen Sie den genauen Schadensort (ggf. mit Handskizze oder Fotos)
  • Beschreiben Sie den Schadenshergang
  • Nennen Sie den Schadenstag und die Uhrzeit
  • Benennen Sie ggf. Personen, die den Vorfall beobachtet haben und bezeugen können
  • Beschreiben Sie den Schadensumfang
  • Belegen Sie ggf. die Schadenhöhe durch Anschaffungs- und/oder Reparaturrechnungen/Kostenvoranschlag/Sachverständigengutachten
  • Gehört der beschädigte Gegenstand zum Vermögen eines Betriebes, geben Sie bitte an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind
  • Geben Sie Ihre Bankverbindung an

Kontakt