Inhalt

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Wesel

Ratsbeschluss vom 04.05.2021

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Rat der Stadt

Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit nicht nach Gesetz, der Hauptsatzung, dieser Zuständigkeitsordnung oder durch Beschluss einem Ausschuss oder der Bürgermeisterin die Entscheidung übertragen ist.

Das Rückholrecht des Rates gem.GO NRW bleibt unberührt.

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§ 2 Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin entscheidet in den Angelegenheiten, die ihr durch Gesetz und durch Hauptsatzung übertragen werden; im übrigen entscheidet sie nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Angelegenheiten nach GO NRW in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch       
1. Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für  Bürgerdienste, Sicherheit und Verkehr Ausschuss
2. Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen     Rat *)
3. Satzungen und sonstiges Ortsrecht Rat
4. Grundsatzentscheidungen zur Verkehrssicherung Rat
5. Anordnung von Verkehrszeichen mit grundsätzlicher Bedeutung Ausschuss
6. Begutachtung spezieller Verkehrsfragen Ausschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Ausschuss für Gebäude und Digitalisierung

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1. Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für Gebäude und Digitalisierung Ausschuss
2. Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Verwaltung Rat *)
3. Erwerb, Veräußerung und Tausch von bebauten Grundstücken mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro einschließlich Bestellung und Aufhebung von Erbbaurechten   Rat
4. Festsetzung der Vorentwurfsplanung für städt. Hochbaumaßnahmen und Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe. Ausschuss
5. Erwerb, Veräußerung und Tausch von bebauten Grundstücken mit einem Wert von 50.000 - 100.000 Euro einschließlich Bestellung und Aufhebung von Erbbaurechten Ausschuss
6. Unterrichtung über die unter Ziff.3 und 5 getätigten Geschäfte von 30.000 bis 50.000 Euro. Ausschuss
7. Wirtschaftsführung und Ausstattung verpachteter Gastronomiebetriebe Ausschuss
8. Miet- und Pachtverträge bebauter Grundstücke mit einer Jahresleistung von mehr als 60.000 Euro. Ausschuss
9. Unterrichtung über die unter Ziff. 8 getätigten Verträge von 20.000 bis 60.000 Euro. Ausschuss
10. Angelegenheiten der Verwaltungsdigitalisierung Rat

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Ausschuss für Stadtentwicklung 

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1. Beratung des Fachbereichsteilbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen Rat *)
2. Beratung der Schwerpunkte der Stadtentwicklung sowie Aufstellung und Fortschreibung von Stadtentwicklungskonzepten sowie Teilkonzepten der Stadtentwicklung Rat
3. Grundzüge der örtlichen Planung einschl. Rahmenplanung für Verkehr Rat
4. Stellungnahme zu Landesentwicklungsplan, Regionalplan und Landschaftsplan Rat
5. Stellungnahme zu Planungen der Nachbarkommunen sowie sonstigen Fachplanungen grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt Wesel Rat
6. Neuaufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes Rat
7. Aufstellung, Änderung, Ergänzung, Aufhebung von Satzungen nach dem BauGB und der BauO NRW in Verbindung mit der GO NRW (Ausnahme Abgabensatzungen) Rat
8. Räumliche Festlegung von Sanierungs- und Entwicklungsgebieten gem. BauGB und den geltenden Richtlinien des Landes einschließlich Auswahl von Sanierungs- und Entwicklungsträgern Rat
9. Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen einschließlich städtebaulicher Verträge Rat
10. Widmung, Umstufung und Einziehung von Verkehrsflächen Rat
11. Anordnung von Umlegungen gem. BauGB Rat
12. Maßnahmen zur Rohstoffgewinnung und Deponierung von Fremdstoffen sowie bedeutende Planungen anderer Baulast-, Ent- und Versorgungsträger Rat
13. Satzungen für Denkmalbereiche Rat
14. Gewährung von Leistungen nach § 35 DSchG über 5.000 Euro Rat
15. Gewährung von Leistungen nach § 35 DSchG über 50.000 Euro Rat
16.
Städtebauliche Wettbewerbe, Gutachten
Ausschuss
17. Festsetzung der Ausführungsplanung für städt. Straßenbaumaßnahmen (Baubeschluss), die nicht Unterhaltungsmaßnahmen  Ausschuss
18. Widmung, Umstufung und Einziehung von Verkehrsflächen Rat
19. Vorentwurfsplanung von verkehrswichtigen Straßen Ausschuss
20. Straßen- und Wegekonzept der Stadt gemäß Kommunalabgabengesetz Rat
21. Benennung von Straßen, Brücken und dergleichen Ausschuss
22. Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Stadtentwicklungsausschusses Ausschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch       
1. Grundsatzfragen des Umwelt- und Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der Nachhaltigkeit (außer Grundsatzentscheidungen zur städtischen Abfallentsorgung) Rat
2. Grundsatzfragen zur Energiewende, insbesondere zur Förderung erneuerbare Energien sowie zur Klimaneutralität Rat
3. Förderrichtlinien für Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung Rat
4. Verwendung von Fördermitteln für Maßnahmen des Umweltschutzes, des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung sowie der Nachhaltigkeit von mehr als 15.000 Euro bis 50.000 Euro Ausschuss
5. Grundsatzfragen und Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie Freiflächenentwicklung Rat
6. Grün- und Freiraumkonzepte und Ermächtigungen des ASG zur Vergabe oberhalb von 30.000 Euro Rat
7. Grundsatzfragen der Mobilität einschließlich des ÖPNV, des Fußgänger- und Radverkehrs Rat
8. Strategische Konzepte zur Mobilität Rat
9. Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität Ausschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Betriebsausschuss

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1. Betriebspolitische Grundsatzfragen des ASG Rat
2. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes einschl. Stellenübersicht Rat
3. Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinnes oder Behandlung des Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses Rat
4. Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt Rat
5. Erwerb und Veräußerung von unbeweglichem Vermögen Rat
6. Ausweitung/Veränderung der Geschäftsfelder des ASG Rat
7. Bestellung des Betriebsleiters und seines Stellvertreters Rat
8. Sponsoringverträge und Spendenbeträge in Angelegenheiten des Betriebes über 50.000 Euro Rat
9. Festsetzung der allgemeinen Lieferbedingungen Ausschuss
10.

Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen i. S. v. § 15 Abs. 3 EigBetrVO und zu Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben gem. § 16 Abs.EigBetrVO sofern si e im Einzelfall 50.000 Euro überschreiten. Werden Mehrausgaben durch zweckgebundene Mehreinnahmen gedeckt, so erhöht sich dieser Betrag entsprechend.

Ausschuss
11. Entscheidung über den der GPA vorzuschlagenden Prüfer für den Jahresabschluss (Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) Ausschuss
12. Weiterleitung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes an den Rat Ausschuss
13. Festlegung der Rahmenbedingungen für die einzelnen Betriebszweige Ausschuss
14. Die Entscheidung über Verträge mit einem Wert von mehr als 50.000 Euro, soweit es sich nicht um die Durchführung der Geschäfte der laufenden Verwaltung Ausschuss
15. Erlass von Forderungen des < abbr>ASG von mehr als  5.000 Euro Ausschuss
16. Behandlung von Anregungen und Beschwerden i. S. v.§ 24 GO, soweit sie den ASG betreffen Ausschuss
17. Festlegung des jährlichen Straßenunterhaltungsprogramms Ausschuss
18. Entlastung der Betriebsleitung Ausschuss
19. Sponsoringverträge und Spendenbeträge in Angelegenheiten des Betriebes über 25.000 Euro Ausschuss

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Haupt- und Finanzausschuss

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1. Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses Ausschuss
2. Alle Angelegenheiten, die dem Rat gesetzlich oder durch Satzung vorbehalten sind, soweit nicht ein Fachausschuss ausschließlich zuständig ist oder der Rat direkt entscheidet
Ausnahme: unmittelbar für den Rat bestimmte Informationen
Rat *)
3. Erlass der Haushaltssatzung und Haushaltspläne einschl. Anlagen (Stellenplan u. a.) im Sinne der §§1 und 2 KomHVO sowie Entwurfsberatung; beim Nachtragshaushaltsplan unmittelbare Entwurfsberatung Rat
4. Erlass von Steuersatzungen Rat
5. Erlass von Gebühren-, Beitrags- und sonstigen Satzungen, sofern kein Fachausschuss zuständig ist Rat
6. Urkunden/Satzungen der Stiftungen Rat
7. Grundsätzliche Fragen der Verwaltungsstruktur Rat
8. Grundsatzfragen städt. Paten- und Freundschaftsverhältnisse Rat
9. Bewilligung städt. Darlehn über 50.000 Euro Rat
10. Erwerb, Veräußerung, Tausch von unbeweglichem Gemeindevermögen ab 100.000 Euro, soweit nicht ein Fachausschuss ausschließlich zuständig ist Rat
11. Klageerhebung bei einem Streitwert über 100.000 Euro. Vergleiche nach Rechtshängigkeit bei einem nachgegebenen Betrag von mehr als 100.000 Euro Rat
12. Zustimmung zur Leistung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben Rat
13. Wahlordnung für den Integrationsrat und den Integrationsausschuss Rat
14. Erlass städtischer Forderungen über 25.000 Euro Rat
15. Sponsoringverträge und Spendenbeträge über 50.000 Euro Rat
16. Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW Ausschuss
17. Angelegenheiten, die dem Haupt- und Finanzausschuss durch Gesetz oder Satzung übertragen sind Ausschuss
18. Zweifelsfälle über die Zuständigkeit eines Fachausschusses Ausschuss
19. Bewilligung städt. Darlehn bis 50.000 Euro Ausschuss
20. Erlass städt. Forderungen ab 5.000 Euro bis 25.000 Euro Ausschuss
21. Erwerb, Veräußerung und Tausch von unbeweglichem Gemeindevermögen von 50.000 Euro bis 100.000 Euro, Schenkungen ab 1.500 Euro, soweit nicht ein Fachausschuss ausschließlich zuständig ist. Ausschuss
22. Klageerhebung bei einem Streitwert von 50.000 Euro, bis 100.000 Euro bei Vergleichen nach Rechtshängigkeit, wenn der nachgegebene Betrag 50.000 Euro bzw. wenn bei einem Streitwert von mehr als 500.000 Euro der nachgegebene Betrag 10 % des Streitwertes übersteigt, jedoch nicht mehr als ein nachgegebener Betrag von 100.000 Euro Ausschuss
23. Bewilligung von Zuschüssen, Zuwendungen und Beihilfen im Rahmen der Haushaltsmittel bis zu einem Betrag von 100.000 Euro, soweit kein anderer
Ausschuss zuständig ist
Ausschuss
24. Genehmigung von Dienstreisen (Inland und Ausland) der Ausschüsse des Rates sowie von Rats- und Ausschussmitgliedern, soweit diese länger als drei Tage dauern Ausschuss
25. Erwerb und Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden und Organisationen, sofern der Jahresbeitrag 1.000 Euro und mehr beträgt und sofern kein Fachausschuss ausschließlich zuständig ist. Ausschuss
26. Aufstellung von Grundsätzen für die Gewährung von Ehrengaben, Ehrenpreisen und Jubiläumsgaben Ausschuss
27. Sponsoringverträge und Spendenbeträge über 25.000 Euro Ausschuss
28. Jährlicher Bericht der Verwaltung über die abgeschlossenen Sponsoringverträge und die eingegangenen Sponsoring- und Spendenbeträge Ausschuss

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Jugendhilfeausschuss

Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses bestimmen sich nach § 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesel vom 16.12.2020 in der jeweils geltenden Fassung.

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Ausschuss für Kultur und Stadtmarketing

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1. Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Ausschusses für Kultur und Stadtmarketing Ausschuss
2. Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen Rat *)
3. Satzungen, sonstiges Ortsrecht und Tarifgestaltung Bühnenhaus Rat
4. Stellungnahmen zur Planung von Einrichtungen des Kulturwesens Rat
5. Bewilligung von Zuschüssen u.ä. von mehr als 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist Rat
6. Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen von mehr als 50.000 Euro Rat
7. Grundsatzfragen städtischer Kulturpolitik: städt. Bühnenhaus, Musik- und Kunstschule, Archiv, Bücherei, Museum, Stadtwerbung und Touristik Ausschuss
8. Berichterstattung in Angelegenheiten der WeselMarketing GmbH (Stadtmarketing, Touristik und Veranstaltungen) Ausschuss
9. Kenntnisnahme des Spielplans des Bühnenhauses Ausschuss
10. Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen von 15.000-50.000 Euro Ausschuss
11. Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von 15.000 bis 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist. Ausschuss
12. Errichtung von Kunstwerken und Denkmälern im öffentlichen Raum Ausschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Rechnungsprüfungsausschuss

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1. Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 101 GO NRW Ausschuss
2. Prüfung des Gesamtabschlusses gemäß § 116 (6) GO NRW Ausschuss
3. Entlastung des Bürgermeisters Rat
4. Festlegung des Beratungsergebnisses und Unterrichtung des Rates über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes zu überörtlichen Prüfungen gemäß § 105 (5) GO NRW Ausschuss
5. Zustimmung zur Beauftragung von Dritten, wenn sich das Rechnungsprüfungsamt solcher als Prüfer bedienen will, gemäß § 103 (5) GO NRW Ausschuss
6. Erteilung von Aufträgen an das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen seiner und der vom Rat übertragenen Aufgaben Ausschuss

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Schul- und Sportausschuss

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1. Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Schul- und Sportausschusses Ausschuss
2. Beratung des Fachbereichsteilbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen Rat *)
3. Schulentwicklungsplanung Rat
4. Errichtung, Auflösung, Verlegung und Festlegung von Schulen und schulischen Einrichtungen  Rat
5. Benutzungsentgelte für Sportstätten Rat
6. Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von mehr als 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist Rat
7. Grundsatzfragen städtischer Schul- und Sportpolitik sowie schulorganisatorischen Maßnahmen Ausschuss
8. Schulbaumaßnahmen Ausschuss
9. Bezeichnung von Schulen Ausschuss
10. Grundsatzfragen der Schulausstattungen Ausschuss
11. Einführung / Auflösung freiwilliger Unterrichtsangebote (Silentien, Ganztagsform, Integration) Ausschuss
12. Bedarfsplanung für Gebäude von Sportstätten Ausschuss
13. Beschluss über die Ausführungsplanung zum Sportstättenbau (ohne Gebäude) und Ermächtigung des ASG zur Vergabe Ausschuss
14. Bewilligung von Zuschüssen u.ä. von mehr als 15.000 Euro bis 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist Ausschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Sozialausschuss

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1. Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates und des Sozialausschusses Ausschuss
2. Beratung des Fachbereichsbudgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen Rat *)
3. Grundsatzfragen der Aufgaben Soziales, Arbeit, Senioren, wirtschaftliche Hilfen und Fachstelle Wohnen Rat
4. Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von mehr als 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist  Rat
5. Grundsatzfragen der freiwilligen Sozialarbeit Ausschuss
6. Stellungnahme zu Planungen von sozialen Einrichtungen Ausschuss
7. Bewilligung von Zuschüssen u. ä. von mehr als 15.000 Euro bis 50.000 Euro, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist Ausschuss
8. Genehmigung von Zuschüssen bis 30.000 Euro, die die Verwaltung abschlagsweise zwischen zwei Sitzungsterminen zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Arbeit des Zuwendungsnehmers geleistet hat, sofern nicht im Haushaltsplan eine Einzelveranschlagung festgelegt worden ist. Ausschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Wahlausschuss

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1. Aufgaben gem. § 2 KWahlO und § 6 der WahlO für die Wahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss Ausschuss

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Wahlprüfungsausschuss

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1. Vorprüfung der Einsprüche und Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 KWahlG und § 6 der WahlOfür dieWahl zum Integrationsrat und Integrationsausschuss Rat

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Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Grundstücksangelegenheiten

Ziffer Sachverhalt Nach Beratung im Ausschuss Entscheidung durch
1. Beratung des Fachbereichsteil Budgets und aller haushaltsrelevanten Anträge der Fraktionen Rat *)
2. Erwerb, Veräußerung und Tausch von unbebauten Grundstücken mit einem Wert von mehr als 100.000  Euro einschl. Bestellung und Aufhebung von Erbbaurechten Rat
3. Einleitung von Enteignungsverfahren Rat
4. Jährliche Unterrichtung über Wirtschaftsentwicklung im Stadtgebiet Ausschuss
5. Erwerb, Veräußerung und Tausch von unbebauten Grundstücken mit einem Wert von 50.000 bis 100.000  Euro einschl. Bestellung und Aufhebung von Erbbaurechten Ausschuss
6. Unterrichtung über die unter Ziff. 6 getätigten Geschäfte von 30.000 Euro bis 50. 000 Euro. Ausschuss
7. Miet- und Pachtverträge unbebauter Grundstücke mit einer Jahresleistung von mehr als 50.000 Euro. Ausschuss
8. Unterrichtung über die unter Ziff. 8 getätigten Verträge von 30.000 Euro bis 50.000 Euro Ausschuss
9. Bericht der Verwaltung über die Einhaltung der Zielvorgaben des Rates Ausschuss

*) Vor der Entscheidung erfolgt noch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss

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Nachrichtlich

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss ist eine Einrichtung des Landes und handelt als weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Er bedient sich einer Geschäftsstelle, die bei der Stadt Wesel eingerichtet ist. Die Geschäftsstelle erfüllt ihre Aufgaben allein auf Weisung des Gutachterausschusses und seines Vorsitzenden.

Bestellung, Zusammensetzung, Aufgaben und Verfahren der Gutachterausschüsse sind in Nordrhein-Westfalen durch das Baugesetzbuch (§ 192 ff) und die Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte - GAVO geregelt. Die Verfahren der Wertermittlung sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV geregelt.

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Nachrichtlich

Umlegungsausschuss

Bestellung, Zusammensetzung, Aufgaben und Verfahren der Umlegungsausschüsse sind in Nordrhein-Westfalen durch das Baugesetzbuch (§ 45 ff) und die Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches geregelt. 

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