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Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt Wesel angezeigt werden. Es wird empfohlen, dass Sie telefonisch Kontakt zum Standesamt aufzunehmen, um zu erfragen, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Sie haben die Möglichkeit, diese Unterlagen im städtischen Briefkasten (links neben dem Haupteingang des Rathauses), an der Information im Rathaus oder während der Öffnungszeiten beim Standesamt einzureichen. Die Beurkundungen werden nach Eingang vorgenommen und Sie werden nach Beurkundung benachrichtigt zwecks Übergabe der Dokumente.

Benötigte Unterlagen für die Beurkundung:

  • Geburtsanzeige, erhältlich bei der Aufnahme im Marien-Hospital Wesel. Diese Anzeige muss von beiden Elternteilen auf der Rückseite unterschrieben sein
  • Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
zusätzlich bei Ehepaaren:
  • Eheurkunde oder Abschrift aus dem Eheregister
  • beide Geburtsurkunden der Eltern
zusätzlich bei geschiedenen Müttern:
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • aktuelle Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde der Vorehe, erhältlich bei dem Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde
zusätzlich bei ledigen Müttern:
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • falls vorhanden die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung vom Jugendamt. In diesem Fall wird auch die Geburtsurkunde und der Personalausweis oder Reisepass des Vaters benötigt. Die Anerkennung der Vaterschaft und Abgabe der Sorgerechtserklärung ist auch schon vor der Geburt möglich. Weitere Informationen erhalten Sie beim Standesamt oder Jugendamt.

Gebühren

Drei Geburtsbescheinigungen für das Kind sind gebührenfrei und zweckgebunden. Benötigt werden diese für die Krankenkasse (Mutterschaftsgeld), Kindergeld und Elterngeld. Bei Ausstellung einer Geburtsurkunde für Ihre eigenen Unterlagen fällt eine Gebühr in Höhe von 15,- € an.

Kontakt

Team Bürgerdienste / Standesamt
Telefon 02 81 / 2 03 2760
Telefax 02 81 / 20 34 97 60
E-Mail standesamt@wesel.de