Zum 1. Januar 2024 ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ in Kraft getreten. Damit sind deutsche Kommunen verpflichtet, Strategien zur Umstellung ihrer Wärmeversorgung in Form einer Kommunalen Wärmeplanung zu entwickeln. Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern, wie die Stadt Wesel, müssen einen solchen Plan bis zum 30. Juni 2028 vorlegen.
Die Stadt Wesel hat das Ingenieurbüro Gertec aus Essen mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans beauftragt. Die Fertigstellung des Konzepts wird für das Frühjahr 2026 erwartet. Somit liegt das Ergebnis deutlich vor der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vor.
Die Erstellung des Wärmeplans erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt, die als Grundlage für die Analyse des Einsparpotenzials bei Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme dient. Parallel dazu wird untersucht, welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort genutzt werden können. Basierend auf diesen Ergebnissen werden ein Zielkonzept sowie eine umfassende Wärmestrategie entwickelt. Der Wärmeplan identifiziert zudem Bereiche in Wesel, die sich für zentrale Wärme- oder Wasserstoffnetze eignen, oder in denen eine dezentrale Versorgung – beispielsweise über Wärmepumpen – möglich ist.
Wichtig ist dabei: Der Wärmeplan hat keine rechtlich bindende Wirkung. Er soll vielmehr als Orientierungshilfe dienen, etwa für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die vor einem Heizungstausch oder anderen Sanierungsmaßnahmen stehen.
Neben der Information politischer Gremien sind auch Bürgerveranstaltungen geplant. Diese sollen die Bevölkerung über die Wärmeplanung informieren. Zudem können Bürgerinnen und Bürger im Rahmen öffentlicher Auslegungen Stellungnahmen abgeben und ihre Perspektiven einbringen.
Auftaktveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung
Offenlage der Zwischenergebnisse des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Wesel
Kontakt
Telefon: 0281 / 2 03 27 24
E-Mail: Ulrich.Kemmerling@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 24 24
E-Mail: stadtteilplanung@wesel.de