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Stadtentwicklung

Während sich die Stadtplanung mit den klassischen Instrumenten der förmlichen Bauleitplanung, nämlich der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen beschäftigt, umfasst die Stadtentwicklung besondere, zum Teil auch informelle Instrumente, aber auch Teilaspekte des Themenspektrums Planen in einer Stadt.

Hierzu zählen die Aufstellung von Stadtentwicklungskonzepten (wie das Steuerungskonzept Vergnügungsstätten), die Stadterneuerung mit Hilfe von Innenstadtkonzepten oder Dorfinnenentwicklungskonzepten (siehe hierzu unter: Grundsatzplanung).

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Vergnügungsstättenkonzept 2017

Der Rat der Stadt Wesel hat am 14.03.2017 Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten für die Stadt Wesel als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Die darin formulierten Ziele sollen Grundlage für die weitere städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung sein.

Weitergehende Ausführungen und das Konzept sind aus der Ratsvorlage ersichtlich.

  • 20170314-Rat der Stadt Wesel-Steuerungskonzept Vergnügungsstätten Stadt Wesel
  • Anlage_1_Steuerungskonzept_Vergnuegungsstaetten

Darüber hinaus gibt es auch stadteigenen Förderprogramme wie die Modernisierungsberatung und das Fassadenprogramm (siehe hierzu unter: BAUEN).

Schließlich beschäftigt sich die Stadtentwicklung mit einzelnen, von anderen Planungsträgern verantworteten Vorhaben wie zum Beispiel dem dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke Oberhausen – Emmerich oder dem Bau der Bundesstraße 58 neu als die Innenstadt von Wesel verkehrlich entlastende Südumgehung. Hier galt es, die Interessen der Stadt Wesel in die jeweiligen Planfeststellungsverfahren einzubringen.

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