Information gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Einsatz von Body-Cams
Im Rahmen der Erhebung personenbezogener Daten werden Ihnen als betroffener Person auf der Grundlage des Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachfolgende Informationen mitgeteilt beziehungsweise zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie ein (weiteres) Exemplar dieses Informationsblattes in schriftlicher Form benötigen, können Sie es jederzeit bei der fachlich zuständigen Organisationseinheit oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten anfordern.
Datenverarbeiter*in, Verantwortliche*r
Name der verantwortlichen Person und Hinweis auf die fachlich zuständige Organisationseinheit innerhalb der Stadtverwaltung Wesel
Stadt Wesel
Die Bürgermeisterin
Fachbereich Ordnung
Fachbereichsleitung Nicole Ruthert
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Telefon 0281 / 203-2314
Telefax 0281 / 49710
E-Mail: nicole.ruthert@wesel.de
Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Wesel
Klever-Tor-Platz 1
46483 Wesel
Telefon 0281 / 203-2475 oder -2338
Telefax 0281 / 49340
E-Mail: datenschutz@wesel.de
Verarbeitungsrahmen
Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen
Der Einsatz von körpernah getragenen Aufnahmegeräten (Body-Cams) im Fachbereich Ordnung dient dem Schutz behördlicher Einsatzkräfte vor Übergriffen in bedrohlichen Situationen, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, insbesondere der Deeskalation / Prävention, sowie der Dokumentation und Beweissicherung bei Übergriffen.
Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit § 24 Absatz 1 Nummer 6 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in Verbindung mit § 15c Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW), § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
Empfänger*in oder Kategorien von Empfänger*innen der personenbezogenen Daten
Die Aufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Stadt Wesel ist dazu rechtlich verpflichtet. Soweit die Aufnahmen gemäß § 15c Absatz 4 PolG NRW zur Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder auf Verlangen betroffener Personen hinsichtlich der Überprüfung der Rechtmäßigkeit aufgezeichneter ordnungsbehördlicher Maßnahmen erforderlich sind, werden sie im Rahmen dieser Verfahren an die dafür zuständigen Stellen und Behörden übermittelt oder auf begründete Anfrage einer solchen Stelle, beziehungsweise Behörde, ausgehändigt.
Dauer für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Angefertigte Aufzeichnungen sind automatisch nach zwei Wochen zu löschen, es sei denn, sie werden zu Beweiszwecken benötigt (§ 15c Absatz 4 PolG), in dem Fall richtet sich die Speicherfrist nach der Aufbewahrungsfrist des Verfahrens.
Weitergabe und Auslandsbezug
Es besteht nicht die Absicht, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln. Gegebenenfalls sind das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 DSGVO oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 DSGVO ein Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist oder wo sie verfügbar sind, mitzuteilen.
Betroffenenrechte
Abschließend werden Sie als betroffene Person darüber informiert, dass Sie ein
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten (Artikel 15 DSGVO),
- Recht auf die Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 16 DSGVO),
- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) sowie
- ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung (Artikel 21 DSGVO) haben, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zudem haben Sie das Recht, eine Einwilligung im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Wenn Sie diese Betroffenenrechte wahrnehmen möchten, können Sie sich jederzeit an die fachlich zuständige Organisationseinheit oder die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Wesel wenden, die zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Außerdem hat jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung bei der Stadt Wesel ist die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 384240
Telefax: 0211 / 3842410
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de