Der Baubeginn von genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitzuteilen. Gleichzeitig sind spätestens mit den jeweiligen Anzeigen auch die in der Baugenehmigung geforderten Nachweise und Bescheinigungen einzureichen.
Die Anzeigen sowie die für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen können ab sofort unter dem unten stehenden Link online eingereicht werden.
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 24 35
Telefon: 02 81 / 2 03 24 39
Telefon: 02 81 / 2 03 24 04
Telefon: 02 81 / 2 03 24 37