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Baubeginn anzeigen

Der Baubeginn von genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitzuteilen. Gleichzeitig sind spätestens mit den jeweiligen Anzeigen auch die in der Baugenehmigung geforderten Nachweise und Bescheinigungen einzureichen. 

 

Die Anzeigen sowie die für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Nachweise und Bescheinigungen können ab sofort unter dem unten stehenden Link online eingereicht werden.

Der Baubeginn muss mindestens eine Woche vorher angezeigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (siehe Kopfbogen der Baugenehmigung).

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