Die Gemeinden sind gemäß § 117 der Gemeindeordnung NRW verpflichtet, zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erstellen. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten.
Aufgrund geänderter Rechtsvorschriften ist der Beteiligungsbericht ab dem Haushaltsjahr 2020 im Menüpunkt "Haushalt" zu finden. Hier ist er unter "Links" im Dokument "Anlagen" enthalten. Da der Beteiligungsbericht immer für das Vorvorjahr veröffentlicht wird, befindet sich folglich der Beteiligungsbericht 2019 im Haushaltsjahr 2021.
Der aktuelle Beteiligungsbericht ist auch über u. a. Link abrufbar.
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