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Erschließungsbeiträge

Der Bereich Beitragsabteilung im Team Steuern und Abgaben ermittelt die auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten entfallenden Beiträge für die öffentliche Erschließung.

Dazu zählen:

  • Kanal-Anschlussbeiträge (Schmutz- und evtl. Regenwasser)
  • Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
  • Straßenbaubeiträge für die nochmalige Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Anlagen nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG)
  • Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen für naturschutzbezogene Eingriffsregelungen gemäß §§ 135 a) und c) Baugesetzbuch (BauGB)

Außerdem ist der Bereich zuständig für die Vorbereitung und den Abschluss folgender Verträge:

  • Städtebauliche Verträge zum Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Vorfinanzierungsverträge zu Bebauungsplänen
  • Erschließungsverträge zu Bebauungsplänen
  • Ablöseverträge nach Baugesetzbuch (BauGB)

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