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Schutz vor Starkregen

Starkregen

Spätestens seit den sommerlichen Starkregenfällen des vergangenen Jahres in einigen Stadtteilen Wesels ist auch diese Auswirkung des Klimawandels in den politischen Diskurs getreten. Starkregen ist kein Phänomen mehr, das nur in fernen Ländern oder allenfalls in bergigen Regionen Deutschlands Schäden verursachen kann.

Die Wahrscheinlichkeit, dass zukünftig das Stadtgebiet von Wesel von Starkregenfällen größeren Ausmaßes betroffen sein kann, die das Kanalnetz überfordern, ist bereits gestiegen. Es gilt daher, sich auf solche Ereignisse vorzubereiten. Adressaten solcher Schutz- und Anpassungsmaßnahmen sind unter anderen Eigentümer*innen von Immobilien sowie die Stadt Wesel.

Starkregengefahrenkarte

Die Starkregengefahrenkarte stellt für jedes Grundstück im Stadtgebiet genau dar, ob es aufgrund seiner Höhenlage bei extremen Starkregenereignissen von Überflutungen und damit von Schäden bedroht ist.

Die Starkregengefahrenkarte wurde von dem Unternehmen Gelsenwasser in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Beck erstellt. Bezahlt wurde sie von der Stadtwerke Wesel GmbH.

Die Karte sowie zusätzliche Informationen finden Sie unter "Links". Klicken Sie dort auf "Starkregenvorsorge". 

Starkregenrisikokarte

Auf der Grundlage der Starkregengefahrenkarte sind im Weiteren eine Risikokarte und eine Datenbank mit besonders gefährdeten Objekten erstellt worden. Solche Objekte sind zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten oder Pflegeeinrichtungen.

Wegen der Topografie des Stadtgebietes ist nur an wenigen Stellen bei Starkregen mit größeren Aufstauhöhen zu rechnen. Anders als in bergigen Regionen konzentriert sich Regenwasser in Wesel nicht in engen Flutwegen, sondern verteilt sich auf die Fläche. Die Zahl besonders gefährdeter Objekte ist mit knapp 40 (vor dem Hintergrund der Größe der gesamten Stadt) daher gering.

Aus Datenschutzgründen kann die Risikokarte nicht veröffentlicht werden. Die Stadt Wesel wird mit den betroffenen Einrichtungen über mögliche Maßnahmen sprechen.

Prüfung von Retentionsflächen in Blumenkamp und Flüren

Bei einer Informationsveranstaltung der Stadtwerke Wesel und der Stadt Wesel (2021) schlugen Anwohner*innen vor, zwei städtische Grundstücke an der Feuerdornstraße und an der Alfred-Nobel-Straße als Retentionsräume für den Fall von Starkregenereignissen zu nutzen.

Die Stadtwerke Wesel GmbH beauftragte das Unternehmen Gelsenwasser mit einer detaillierten Untersuchung. Auf Bitten der Stadt Wesel prüfte das Unternehmen zusätzlich die städtische Grünfläche an der Amselstraße in Flüren.

Auf der Grundlage der Ergebnisse wird davon abgeraten, auf den städtischen Grundstücken Retentionsbecken herzustellen. Der Effekt Aufstauhöhen bzw. Wasserausbreitungsflächen zu verringern stände hier nicht in einem positiven Verhältnis zu den voraussichtlichen Baukosten.

Ganzheitliches Konzept zur Klimafolgenanpassung

Im Rahmen eines ganzheitlichen Konzeptes zur Klimafolgenanpassung sollen Maßnahmen entwickelt und langfristig umgesetzt werden, die den Folgen des Klimawandels:

          - Trockenheit

          - Hitze

          - Starkregen

entgegenwirken.

Die zunehmende Versiegelung des Stadtgebietes führt heute zu einem erheblichen Abfluss von Regenwasser über die Kanäle in den Rhein. Da bereits jetzt erkennbar ist, dass sich durch immer häufigere Trockenperioden deutliche Grundwasserabsenkungen einstellen und hierdurch Bäume absterben, müssen möglichst schnell und im gesamten Stadtgebiet Flächen entsiegelt werden. Zusätzliche Grünflächen sind in der Lage, Regenwasser bei Starkregenereignissen aufzunehmen, führen dieses langfristig dem Grundwasser zu und haben auf das Kleinklima einen hitzereduzierenden Effekt. Der Trend zu Steingärten verschärft das Problem, da es, selbst wenn Regenwasser durch die Steinschicht versickern kann, an einer wasseraufnehmenden Vegetationsdecke fehlt.

Eine neue Sichtweise vor dem Hintergrund sich häufender Starkregenereignisse erscheint auch beim Straßenneubau grundsätzlich sinnvoll und geboten.

Bei Straßenbaumaßnahmen wird daher bereits seit einigen Jahren in der Stadt Wesel verstärkt bei Neuplanungen und Neubaumaßnahmen von Straßen und Plätzen darauf geachtet, dass ein angepasstes Maßnahmenbündel zum Schutz unter anderem vor möglichen Starkregenereignissen umgesetzt wird.

Beispiele für Maßnahmen im Straßenbau zum Schutz vor Starkregenereignissen sind Mehrfachgullis - die ausreichende Dimensionierung des Kanals für einen weiteren Ablauf ist zu prüfen -, die Zuleitung über das Straßenprofil, die Zuleitung über Mulden oder Gräben, Bordabsenkungen, Schlitzborde sowie Retentionsbäume (Baumrigolen).

Trotzdem ist bei allen Maßnahmen darauf zu achten, dass konkurrierende Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personengruppen in der Planung und in der Bauausführung ebenfalls berücksichtigt werden. Es muss jeweils im Detail geprüft werden. In den letzten Jahren wurden vor diesem Hintergrund viele Baumaßnahmen beim quartiersbezogenen Ausbau in der Innenstadt sowie im Ortsteil Büderich umgesetzt.

Mit der Erarbeitung des klimaorientierten Mobilitätskonzeptes der Stadt Wesel ist ebenfalls beabsichtigt, die Themen Starkregen, Hitze und Barrierefreiheit unter Berücksichtigung der Mobilitäts-, Verkehrs- und Antriebswende zu beleuchten. Gleichzeitig wird das Thema Parken im öffentlichen Straßenraum im Fokus stehen, da diese Flächen vor dem Hintergrund einer zukunftsorientierten Mobilität Chancen auch für die Themen Starkregen und Hitze bieten können.

Abschließend sei noch erwähnt, dass sich Politik und Verwaltung im Rahmen des „Interfraktionellen Arbeitskreises Wesel klimaneutral 2025 – 2035“ im Workshop am 04.09.2021 für den Bereich Mobilität auf folgende Zukunftsvision verständigten:

„Klimaorientierte Mobilität generationsübergreifend im Lebens- und Bewegungsraum Stadt bzw. Quartier umsetzen.“

Was Hauseigentümer*innen leisten können

Bei Starkregenereignissen sind die Eigentümer*innen von Häusern im Weseler Stadtgebiet nicht schutzlos ausgeliefert. Hier ist nicht damit zu rechnen, dass Sturzbäche Häuser wegreißen. Zu befürchten sind allerdings Wassermassen in Kellern oder Erdgeschossen. Durch technische und organisatorische Maßnahmen lassen sich die Auswirkungen solcher Situationen in der Regel verringern oder sogar verhindern. Die Schutzmaßnahmen lassen sich in drei Kategorien einteilen: Gebäudeschutz gegen Oberflächenwasser, Rückstauschutz gegen Abwasser aus der Kanalisation sowie Raum- und Inventarschutz unterhalb der Rückstauebene.

Gebäudeschutz gegen Oberflächenwasser

Eine Schutzmöglichkeit ist die Unterbindung von Zutrittswegen des Wassers auf das Grundstück durch beispielsweise Grundstückseinfassungen, Verwallungen oder Schwellen. Darüber hinaus ist darauf zu achten, das Gefälle von Oberflächen von Gebäuden und Anlagen weg zu legen, es in diesem Fall aber nicht auf Nachbargrundstücke oder die Straße zu leiten. Ebenfalls wichtig ist die Erhöhung von Hauseingängen und Lichtschachtoberkanten sowie wasserdichte Kellerfensterklappen. Auch eine geschickte Abflussführung in risikoarme Grundstücksbereiche ist sinnvoll. Jede*r Bewohner*in kann außerdem dafür sorgen, nach Möglichkeit Mulden und Flächen zu schaffen, um die Ausbreitung des Niederschlagswassers gezielt zu verringern. Des Weiteren ist ein Verzicht oder Rückbau von wasserundurchlässigen Flächenbefestigungen sinnvoll.

Rückstauschutz gegen Abwasser aus der Kanalisation

Die Folgen von Starkregen können gemindert werden, indem auf Entwässerungseinrichtungen (z. B. Toilette, Dusche) in rückstaugefährdeten Untergeschossen möglichst verzichtet wird. Wichtig ist außerdem, dass alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gesichert sind. Die Rückstausicherung ist regelmäßig durch einen Fachbetrieb zu überprüfen. Jede*r Hauseigentümer*in sollte außerdem den Versicherungsschutz bei Schäden durch einen Abwasserrückstau überprüfen, also eine Elementarschadenversicherung abschließen. Zudem ist es wichtig, sich bei Fachbetrieben über eine Rückstausicherung für die Grundstücksentwässerung zu informieren, ggfs. nachzubessern und damit der Verpflichtung nach Paragraph 13 Absatz 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Wesel nachzukommen („Der Grundstückseigentümer hat sich gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu hat er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene durch funktionstüchtige Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Die Rückstausicherung muss jederzeit zugänglich sein und so errichtet und betrieben werden, dass eine Selbstüberwachung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit der Anschlussleitung möglich ist.“).

Raum- und Inventarschutz unterhalb der Rückstauebene

Wenn eine Überflutung des Kellers dennoch nicht ausgeschlossen werden kann, können verschiedene Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, damit größere Schäden verhindert werden. Wichtig ist es, das Inventar nicht direkt auf dem Boden zu lagern, sondern beispielsweise auf Regalen. Auch Elektrogeräte sollten nicht auf dem Boden stehen, sondern auf einer Erhöhung. Grundsätzlich ist darauf zu achten, nichts Wertvolles in Räumen unterhalb der Rückstauebene zu lagern. Des Weiteren sollte der Heizöltank gegen Auftrieb gesichert und die Anschlüsse und Öffnungen sollten gegen Wassereintritt geschützt werden. Abwasserpumpen sollten stets einsatzbereit sein. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Notfallequipment zur Abdichtung von Türen, Kellertreppen und Lichtschächten.

Grundsätzlich ist jede*r Hauseigentümer*in für seine/ihre Immobilie selbst verantwortlich und muss somit selbst dafür sorgen, dass das Haus gegen Starkregen geschützt ist.

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