Herzlich willkommen zum Förderprogramm "Klimaschutz in Wesel"!
Mit Veröffentlichung der stadtweiten Förderrichtlinie "Klimaschutz in Wesel" am 02.07.2022 besteht nun die Möglichkeit, Fördermittel zur Sanierung von privat genutzten Wohnimmobilien zu erhalten. Antragsberechtigt sind private Eigentümer:innen (natürliche Personen) und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von Wohngebäuden, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Wesel liegen.

Gefördert wird eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen, angefangen von Dach- und Fassadendämmung bis hin zum Austausch bestehender Heizungsanlagen sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen. Die genauen Fördergegenstände und Förderhöhen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Förderrichtlinie.

Um Fördermittel zu erhalten, ist vor Antragstellung eine kostenlose Energieberatung an Ihrem Wohngebäude durchzuführen. Hierzu wird ein von der Stadt bestellter Energieberater Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Sollten Sie bereits eine den Anforderungen entsprechende Energieberatung in Anspruch genommen haben (BAFA-Gutachten, KfW-Förderung, individueller Sanierungsfahrplan, Energieberatung Verbraucherzentrale NRW etc.), können Sie den Antrag direkt stellen, die Vorortberatung entfällt.
Alle weiteren Schritte, die Sie zur Erlangung der Fördermittel unternehmen müssen, finden Sie in dem kurzen Leitfaden, den wir für Sie erstellt haben.
Kontakt
Sollten wir Ihr Interesse am Förderprogramm geweckt haben, können Sie sich unter einer der folgenden Kontaktdaten an uns wenden:
Telefon: 0281 / 203 2724
E-Mail: klimaschutz@wesel.de