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Neubau der B58n Umgehung Wesel/Büderich

B58n Umgehung Wesel/Büderich

Der Neubau der B58n soll den Verkehr aus dichtbesiedelten Wohngebieten der Stadt Wesel und Büderich fernhalten. Der dazu notwendige Neubau wurde in drei Teilabschnitte unterteilt. Zeitlich versetzt wurden die ersten beiden Bauabschnitte (Rheinbrücke und Ortsumgehung Büderich) bereits fertiggestellt. Für den dritten Abschnitt, die sogenannte Südumgehung Wesel, wurde mit vorbereitenden Baumaßnahmen begonnen.

Das Video gibt einen Überblick über den späteren Verlauf der neuen B58n in Wesel:

 

Rückblick und Zusammenfassung

2009 wurde der erste Abschnitt der Baumaßnahmen an der B58n abgeschlossen. Auf einer Bauabschnittslänge von 2,5 Kilometer wurde die neue Rheinquerung (Brücke) in Betrieb genommen. Der zweite Bauabschnitt verlief über 4,5 Kilometer und führte an dem Ortsteil Büderich vorbei. Die Ortsumgehung Büderich (Abschnitt 2) ist seit 2014 unter Verkehr.

2011 wurde das Planfeststellungsverfahren für den dritten Abschnitt (Südumgehung Wesel) eingeleitet. Bei einem Planfeststellungsverfahren werden Pläne von Baumaßnahmen veröffentlicht und vorgestellt. Bürgerinnen und Bürger können nach der Offenlage eines Vorhabens ihre Einwendungen formulieren. Mehrere Einwendungen zum Thema Naturschutz wurden für den dritten Abschnitt erhoben. Die Stadt Wesel stellte ebenfalls Forderungen, wie z.B. die Gestaltung von Lärmschutzwällen und Lärmschutzwänden.

Auf Grundlage der Einwendungen erarbeitete der Landesbetrieb Straßenbau NRW das 1. Deckblatt. In einem Deckblatt werden die Änderungen, die sich seit der Offenlage der Planungen ergeben haben, eingearbeitet und entsprechend markiert. Zu einem Deckblatt gehört ein Erörterungstermin, bei dem die Änderungen vorgestellt werden. Für die Südumgehung Wesel fand der Termin am 07. und 08.10.2013 statt. Die Verwaltung stellte fest, dass die wesentlichen Forderungen der Stadt Wesel erfüllt wurden. Zudem wurde 2015 für das nachgeordnete Straßennetz der B70 und L7 eine lärmtechnische Untersuchung durchgeführt. Die Untersuchung diente der Abwägung für die Beschlussfindung.

Im Oktober 2015 brachte der Landesbetrieb Straßenbau NRW das 2. Deckblatt in das Verfahren ein. Das 2. Deckblatt sollte eine Existenzgefährdung ausräumen. Am 17.02.2017 fasste die Bezirksregierung Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B58n Umgehung (Abschnitt 3) Wesel/Büderich. Im März 2017 lag der Beschluss im Rathaus öffentlich aus. 89 interessierte Bürgerinnen und Bürger machten von der Möglichkeit, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, Gebrauch. Da die wesentlichen städtebaulichen Belange berücksichtigt wurden, konnte aus Sicht der Verwaltung der Planung zugestimmt werden.

Am 28.04.2017 endete die Rechtsmittelfrist. Drei Klagen ohne Begründungen wurden eingereicht. Das weitere Vorgehen hängt von den Inhalten der Klagen ab. Um langjährige Verzögerungen zu vermeiden, gibt es die sogenannte „sofortige Vollziehbarkeit". Dadurch können Baumaßnahmen, die von den Klagen nicht betroffen sind, bereits begonnen werden. Auch im Fall der Südumgehung Wesel besteht eine „sofortige Vollziehbarkeit", so dass mit den ersten vorbereitenden Baumaßnahmen in den unkritischen Bereichen angefangen wurde.

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