Inhalt

Wohnungsnotfälle

Wohnen ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Geraten Menschen in Wohnungsnot und sind sie nicht in der Lage, sich selbst zu helfen, so kann die Hilfe der Fachstelle Wohnen in Anspruch genommen werden.

Von Wohnungsnot sind nicht nur die sogenannten Randgruppen betroffen. In zunehmendem Maße werden davon auch Bevölkerungsschichten berührt, für die eine solche Notlage vor Jahren undenkbar war. Wohnungsnot kann jeden treffen.

Ziel der Fachstelle Wohnen ist eine schnelle und problembezogene Hilfe zum Erhalt bzw. Erlangung einer Wohnung.

Sie können unsere Hilfe in Anspruch nehmen, wenn

  • der Verlust der derzeitigen Wohnung droht oder unmittelbar bevorsteht
  • die Entlassung aus einem Heim, einer Anstalt oder sonstigen Einrichtungen unmittelbar bevorsteht
  • Sie ohne Wohnung sind
  • Sie aufgrund Ihrer Wohnungslosigkeit in einer Unterkunft oder einer beschlagnahmten Wohnung leben
  • Sie in unzumutbaren oder außergewöhnlich beengten Wohnverhältnissen leben
  • Sie untragbar hohe Mieten zu zahlen haben

Wir helfen Ihnen durch

  • persönliche Beratung und Begleitung
  • Vermittlung zwischen Vermieter und Mieter bei drohendem Wohnungsverlust
  • Kooperation mit der Wohnungswirtschaft
  • Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen für Wohnungslose, den caritativen Verbände und sozialen Einrichtungen
  • Einleitung finanzieller Hilfen durch Mietschuldenübernahme nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch, Wohngeldgewährung und Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern der wirtschaftlichen Hilfen
  • Einleitung weitergehender Hilfen (Betreuungsmaßnahmen, Familienhilfen usw.)
  • Führen einer Wohnungssuchenden-Datei und Vermittlung von Wohnraum
  • Ausübung von Belegungsrechten zur Wohnungsvermittlung
  • Aufnahme in die Krisenwohnung für Frauen

Kontakt