Die Betreuungsbehörde bietet Angebote und Hilfen für Erwachsene, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht eigenständig besorgen können.
Die Betreuungsbehörde der Stadt Wesel nimmt unterstützende Aufgaben bei der Betreuung wahr, sowohl für das Gericht als auch für ehrenamtliche Betreuer*innen. Sie berät und unterstützt Betreuer*innen und Bevollmächtigte auf ihren Wunsch, insbesondere bei der Erstellung des Betreuungsplanes.
Weitere Aufgaben sind die Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, die Beratung, Prüfung und Auswahl von Personen, die als Betreuer*innen bestellt werden können und die eigenständige Führung von Betreuungen als Behörde.
Weitere Informationen zu Fragen des Betreuungsrechts und der Betreuungspraxis erteilen sowohl die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde der Stadt Wesel als auch die nachfolgend genannten Betreuungsvereine der Wohlfahrtsverbände:
Betreuungsvereine
Sprechzeiten
Links
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 24 08
E-Mail: betreuungsstelle@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 24 83
E-Mail: betreuungsstelle@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 24 89
E-Mail: betreuungsstelle@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 24 93
E-Mail: betreuungsstelle@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 24 87
E-Mail: betreuungsstelle@wesel.de