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Kinder- und Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, diese Rechte mit den Leistungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu unterstützen. Da nach dem Grundgesetz die Eltern die Erziehungsverantwortung tragen, verwirklicht die Kinder- und Jugendhilfe dieses Ziel in erster Linie dadurch, dass sie die elterliche Erziehungsverantwortung stärkt, unterstützt und ergänzt. Dies geschieht durch eine breite Palette von Beratungsangeboten bis hin zu den einzelfallbezogenen Hilfen zur Erziehung, die wie die Sozialpädagogische Familienhilfe im direkten Lebensumfeld der Familie ansetzt und durch ganz konkrete Hilfen den Erziehungsalltag unterstützt.

Neben dieser Unterstützungsfunktion hat die Kinder- und Jugendhilfe auch die Aufgabe, über die Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsverantwortung zu wachen und Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Ist das Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährdet und sind Eltern nicht bereit oder in der Lage, zur Abwendung der Gefährdung geeignete und notwendige Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen, so hat das Familiengericht über den Eingriff in das Sorgerecht von Eltern zu entscheiden. Die Kinder- und Jugendhilfe ist in diesen Fällen sowohl zur Mitwirkung in diesem familiengerichtlichen Verfahren als auch für die Umsetzung sozialpädagogisch notwendiger erzieherischer Hilfen (z. B. Unterbringung in einer Pflegefamilie) zuständig. 

Für die genannten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ist das Team Soziale Dienste des Fachbereiches Jugend, Schule und Sport der Stadt Wesel zuständig. In diesem Team arbeiten sozialpädagogische Fachkräfte. Welche Fachkraft für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnsitz in der Stadt Wesel ab. Unter der rechts oben stehenden Telefonnummer erhalten Sie die entsprechende Auskunft. Wegen des regelmäßigen Außendienstes der Fachkräfte des Teams Soziale Dienste kann nicht garantiert werden, dass Sie direkt mit der für Sie zuständigen Fachkraft verbunden werden. Der Telefondienst leitet Ihr Anliegen aber gerne weiter, so dass Sie zeitnah einen Rückruf erhalten. 

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