Inhalt

Adoptionsvermittlungsstelle

Die Adoptionsvermittlungsstelle des Fachbereiches Jugend, Schule und Sport berät, begleitet und unterstützt Mütter und Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen wie auch die Eltern, die sich für die Aufnahme eines Kindes mit dem Ziel der Adoption interessieren.

Adoptionsvermittlung ist eine Jugendhilfeleistung, die den Auftrag hat, Kinder, die auf Dauer nicht in der eigenen Familie aufwachsen können, auf Wunsch der leiblichen Eltern, mit geeigneten Adoptionswilligen zusammen zu führen.

Die Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle

Beratung freigebender Eltern

Zu den Aufgaben gehört die Beratung von werdenden Müttern und Eltern, die in einer schwierigen Lebenssituation eine geeignete und akzeptable Möglichkeit für die Zukunft ihres Kindes suchen. Es werden unterschiedliche Hilfeformen und deren Konsequenzen erwogen. Die Chancen und Folgen werden besprochen.

Über die Auswirkungen und den Verlauf des Adoptionsverfahrens werden die Mütter/ Eltern umfassend informiert. Damit die Entscheidung über die Zukunft ihres Kindes ohne Zeitdruck erfolgen kann, werden bereits zu Beginn und während der Schwangerschaft Beratungsgespräche angeboten.

Beratung von adoptionswilligen Eltern

Die Beratung von Ehepaaren, Lebenspartnern, selten auch Einzelpersonen, die sich mit der Frage beschäftigen, ob sie ein fremdes Kind annehmen möchten oder können, gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Adoptionsvermittlung. Das anschließende Adoptionsverfahren wird im Weiteren ausführlich beschrieben.

Betreuung und Beratung während und nach der Adoptionszeit

Mit Abschluss der Vermittlung des Kindes beginnt die Zeit der „Adoptionspflege“, in der Bindungen und Beziehungen entstehen und Sie als Familie zusammenwachsen.

Ihr endgültiger Entschluss ein Kind zu adoptieren wird im „Annahmeantrag“ bekundet und dem Vormundschaftsgericht eingereicht. Das Vormundschaftsgericht prüft inwieweit eine Eltern- Kind- Beziehung zu den adoptionswilligen Eltern entstanden ist. Mit dem Erfolg der Adoption erhält das Kind den Familiennamen der Annehmenden und wird rechtlich in allen Angelegenheiten einem leiblichen Kind gleichgestellt.

Die bisherigen verwandtschaftlichen Beziehungen werden mit Ausspruch der Adoption aufgehoben.

Beratung in der Stiefvater/ Stiefmutteradoption

Familien, die darüber nachdenken, das Kind Ihres Ehepartners/-partnerin zu adoptieren, müssen folgende Voraussetzungen berücksichtigen:

  • unabhängig, wie lange Sie als Paar zusammenleben, sollten Sie bei der Adoption mindestens ein Jahr verheiratet sein,
  • der andere leibliche Elternteil muss der Adoption zustimmen,
  • eine Eltern- Kind- Beziehung sollte zwischen Ihnen und dem Kind vorhanden sein

 

Weitere Informationen zu Fragen der Adoption erteilen die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes.

Sprechzeiten:

Wochentag Zeiten
Montag - Freitag 08:30 Uhr - bis 09:30 Uhr; sowie nach Terminvereinbarung

Kontakt