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Kinder- und Jugendschutz

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Die alters- und entwicklungsangemessene Erziehung von Kindern soll durch den erzieherischen Jugendschutz gefördert werden. Die Angebote und Maßnahmen richten sich an Kinder und Jugendliche sowie die Erziehungsberechtigten. Die Entscheidungs- und Kritikfähigkeit soll gestärkt und mehr Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber den Mitmenschen übernommen werden.

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige vor bestimmten Situationen schützen, in denen ein Gefährdungspotential besteht, welches von ihnen aber nicht oder nicht richtig eingeschätzt werden kann. Strafen sind folglich auch nie für Minderjährige vorgesehen, sondern immer nur für die beteiligten Volljährigen (zum Beispiel: Verkäufer alkoholischer Getränke oder Gastwirte, die eine Gefährdung zugelassen oder gefördert haben).

Die örtliche Ordnungsbehörde ist im Sinne des Jugendschutzgesetzes zuständige Behörde für die Ahndung von Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen. Aus diesem Grunde führt die Stadtwacht in enger Zusammenarbeit mit der Polizei regelmäßig Jugendschutzkontrollen durch.

Diese Kontrollen finden an Orten statt, an denen eine Jugendgefährdung möglich ist. Dies sind insbesondere Verkaufsstellen von Tabakwaren und Alkoholika, Diskotheken, Gaststätten, Trinkhallen, Spielhallen und Internet-Cafés. Außerdem ist die Stadtwacht meist in der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei zu städtischen Veranstaltungen, Schützenfesten, Karneval oder auch zu ABI-Feiern vor Ort.

Angebote für Netzwerkpartner und andere Personengruppen 

Haben Sie Angebote für Schwangere in Wesel und sind daran interessiert, sich mit anderen Partnern auszutauschen, die ebenfalls Frühe Hilfen anbieten? Viele Netzwerkpartner, die Schwangere und Familien mit Kindern ab Geburt bis zum dritten Lebensjahr Bildung, Begleitung und Unterstützung anbieten, treffen sich regelmäßig zu Sitzungen des Arbeitskreises: Frühe Hilfen in der Stadt Wesel.

Arbeiten Sie mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht? Jeder, der hauptberuflich oder nebenamtlich auf Honorarbasis mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, kann sich bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung beraten lassen. Die Fachberatung ist anonym und kostenfrei.

Aktuelle Veranstaltungen

  • Elterninformationsabend Medienkompetenz

    Der erste Informationsabend Medienkompetenz für Eltern war ein voller Erfolg

    In Kooperation zwischen der Konrad-Duden-Realschule und dem Team Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes Wesel fand am 25.10.2023 der erste Informationsabend zum Thema Medienkompetenz für Eltern statt. Mit über 80 teilnehmenden Eltern hat das Thema das Bedürfnis der Eltern nach Unterstützung bei der Begleitung ihrer Kinder im Internet voll getroffen.

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