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Ehrenamtskarte beantragen

Hände mit Ehrenamtskarte

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt.

Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.

Partner des Landes sind Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt.

Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen.

Seit Januar 2014 ist es auch in der Stadt Wesel möglich, die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen zu erhalten.

Beantragung

Die Ehrenamtskarte kann digital, per E-Mail oder postalisch beantragt werden. Die entsprechenden Formulare sind unter Links hinterlegt.

Gültigkeit

Die Ehrenamtskarte hat drei Jahre Gültigkeit. Sofern die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte weiterhin erfüllt werden, reicht es, eine Folgekarte zu beantragen. Dann wird eine neue Ehrenamtskarte ausgegeben, die wiederum drei Jahre gültig ist. 

Um die Ehrenamtskarte beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Nachweisbar ehrenamtliches Engagement mit mindestens fünf Wochenstunden oder
  • mindestens 250 Stunden im Jahr und
  • dieses seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Stadt Wesel.

Wichtig dabei ist, dass das Ehrenamt ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung oder Entgelt geleistet wird.

Kriterien Ehrenamtskarte als pdf-Dokument

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