Die Aktion „Abstand halten!“ der kreisangehörigen Kommunen in Zusammenarbeit mit dem Kreis Wesel und der Kreispolizeibehörde Wesel startet Anfang Mai zu Beginn der Fahrradsaison und des Stadtradelns. Im gesamten Kreisgebiet werden Banner und Plakate bereits im dritten Jahr auf die Abstandsregeln beim Überholen von Radfahrenden hinweisen.
Nach der Straßenverkehrsordnung (§5 StVO) ist innerorts ein Abstand von 1,5 Metern und außerorts ein Abstand von 2 Metern zu Radfahrenden einzuhalten. Ist das Einhalten der Abstände nicht möglich, ist das Überholen unzulässig.
Im September soll im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche ein zweiter Aktionszeitraum stattfinden.