
Quelle: Flaggschiff Film
Schiedsfrauen und Schiedsmänner helfen den Beteiligten bei kleineren zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten, ihre Auseinandersetzung unbürokratisch und kostengünstig beizulegen. Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und werden unter Aufsicht des Amtsgerichtes tätig. Sie entscheiden nicht wie ein Richter, sondern haben die Aufgabe, zwischen den sich streitenden Parteien zu schlichten.
Die Schiedsamtsbezirke Wesel I und Wesel III sind im Herbst 2025 neu zu besetzen. Daher macht die Stadt Wesel darauf aufmerksam, dass sich interessierte Personen um das Amt bewerben können und Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.
Schiedspersonen können wiedergewählt werden. Aktuell stellt sich die amtierende Schiedsperson für den Schiedsbezirk Wesel I für eine Wiederwahl zur Verfügung. Für den Schiedsamtsbezirk Wesel III liegen bislang noch keine Bewerbungen vor.
Interessierte Personen, die diese ehrenamtliche Aufgabe wahrnehmen möchten, sollten über ein ausgeprägtes Rechtsempfinden verfügen, in dem jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben und mindestens 25 Jahre alt sein.
Der Schiedsamtsbezirk Wesel I umgrenzt folgendes Gebiet: Nördliche Innenstadt, Schepersfeld, Feldmark bis Grenze Flüren. Der Schiedsamtsbezirk Wesel III erstreckt sich auf das Gebiet von Grav-Insel über Flürener Feld und Flürener Heide bis einschließlich Blumenkamp.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Nicht gewählt werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und wer unter Betreuung steht. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.
Die Schiedspersonen werden durch den Rat der Stadt Wesel für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Anschließend bestätigt die Leitung des Amtsgerichts Wesel die Wahl und bestellt die Gewählten zu Schiedspersonen.
Bewerbungen können schriftlich bei der Stadt Wesel (Rechtsservice, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel) bis zum 01. September 2025 eingereicht werden. Neben Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Anschrift) sollte die Bewerbung auch einen kurzen Lebenslauf beinhalten.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen des Rechtsservice der Stadt unter der Rufnummer 0281/203-2511 sowie 203-2412 zur Verfügung
Kontakt
Telefon: 02 81 / 2 03 25 11
E-Mail: rechtsservice@wesel.de