Die Stadt Wesel hat gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A nach Zuschlagserteilung über einen erteilten Auftrag zu informieren. Diese Informationspflicht betrifft
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer
- Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen müssen sechs Monate vorgehalten werden.
Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterliegt gemäß § 30 Absatz 1 UVgO ebenfalls einer Informationspflicht. Danach informieren die Auftraggeber nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.
Die Informationen über die Verfahren erhalten Sie hier:
- Lieferung von Mobiliar zur Einrichtung des ÜWH Willibrordi
- Lieferung von Kopierpapier für die städtischen Schulen und die Verwaltung - Jahreslieferung 2024
- GGS Innenstadt- Sanierung Kelleraußenwand
- Sanierung/Teilerneuerung der Brücke im Dorotheenpark Wesel
- Sporthalle Nord in Wesel - Erneuerung Prallschutz
- Bühnenhaus Wesel / Centrum - Wartung einer Brandmeldeanlage
- Konzessionsverträge zur Bewirtschaftung der Mensa/Kiosk an zwei weiterführenden Schulen in Wesel
- Ida-Noddack-Gesamtschule -Klassenraummobiliar
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) bei der Stadt Wesel
- GS Am Lauerhaas - Bodenbelagsarbeiten
- Ida-Noddack-Gesamtschule in Wesel - Klassencontainer
- Lieferung von iPad-Hüllen mit Tastatur für Weseler Schulen
- Konrad-Duden-Gymnasium, Barthel-Bruyn-Weg 54, 46483 Wesel - Erneuerung der Lüftungstechnik
- Lieferung und Montage von Abdeckungen für (Stab-)Hochsprungmatten für das Westenergie Auestadion
- Städtisches Museum Wesel, Planung einer zentralen Zu- und Abluftanlage
Ansprechpartner
Telefon: 02 81 / 2 03 24 99
E-Mail: vergabestelle@wesel.de
Telefon: 02 81 / 2 03 25 12
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