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Wegfall des Erörterungstermins zum Antrag Genehmigung der wesentlichen Änderung der Abwasserbehandlungsanlage

Publiziert am

Bezirksregierung Düsseldorf

54.07.50.15-53-54/1/2021             Düsseldorf, den 11. Oktober 2022

Die GS Recycling GmbH & Co. KG, nachfolgend Antragstellerin, hat am 07.12.2020 mit dem Nachtrag vom 25.06.2021 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung einer Abwasserbehandlungsanlage nach § 60 Abs. 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) gestellt.

Die GS Recycling GmbH & Co. KG betreibt als Eigentümerin am Standort Zum Ölhafen 1, 46485 Wesel, Gemarkung Wesel, Flur 90, Flurstücke 712, 719, 720 und 722 eine Abwasseraufbereitungsanlage zur Behandlung der Abwässer aus der Zweitraffination von Altöl, aus der destillativen Aufbereitung gebrauchter Lösemittel und aus der Schiffsreinigung. Beim zusätzlichen Abwassereingang in die nachgeschaltete konventionelle Klärstufe im Belebtschlammverfahren handelt es sich um die Betriebsflächenentwässerung und die Sanitärabwässer vom Betriebsstandort und vom Schiffsterminal in Wesel. In die Betriebsentwässerung laufen die Niederschlagswässer der Hof- und Dachflächen ab. Dazu werden die Abschlämmwässer aus den Kühltürmen, den Dampfkesseln, der Speisewasseraufbereitung und den Rauchgasreinigungen abgeführt. Für die jeweiligen Einleitqualitäten der Abwässer in die Abwasserbiologie sind die Anforderungen des Anhangs 27 der Abwasserverordnung – AbwV – Behandlung von Abfällen durch chemische und physikalische Verfahren (CP-Anlagen) sowie der Altölaufbereitung - zu stellen.

Die wesentliche Änderung der Abwasserbehandlungsanlage umfasst die Errichtung und den Betrieb der folgenden Anlagenteile:

  • eines zusätzlichen Biologievorlagenbehälters,
  • eines zusätzlichen Nachklärbeckens in Kombination mit einem nachgeschalteten Sandfilter und
  • eines zusätzlichen Sauggebläses mit einer Leitung und zwei Biofiltern zur Absaugung und Behandlung der Raumabluft aus den Anlagen zur Aufbereitung flüssiger Abfälle.

Das Vorhaben wurde am 28.07.2022 im Amtsblatt, auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf und der Stadt Wesel bekannt gemacht. Es erfolgte ebenfalls eine Pressemitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf.

Der Antrag lag in der Zeit vom 05.08.2022 bis einschließlich 05.09.2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf und bei der Stadt Wesel zur Einsicht aus. Darüber hinaus waren die Antragsunterlagen während dieser Zeit auch über die Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einsehbar.

Einwendungen gegen das Vorhaben konnten binnen einer Frist vom 05.08.2022 bis einschließlich 05.10.2022 vorgebracht werden. Während der v. g. Frist ist keine Einwendung gegen das Vorhaben erhoben worden.

Daher findet der ursprünglich für den 22.11.2022, ab 10.00 Uhr im Besprechungsraum der GS Recycling GmbH & Co. KG, Zum Ölhafen 1 in Wesel vorgesehene Erörterungstermin nicht statt. Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Düsseldorf, 11.10.2022

Bezirksregierung Düsseldorf

- 54.07.50.15-53-54/1/2021

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Alexander Chilla

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