Inhalt

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Gestaltungssatzung Nr. 19 “Neu-Büderich“ (Anpassung der Gestaltungssatzung Nr. 17 „Neu-Büderich“) der Stadt Wesel

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Wesel

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung des Entwurfs der Gestaltungssatzung Nr. 19 “Neu-Büderich“ (Anpassung der Gestaltungssatzung Nr. 17 „Neu-Büderich“) der Stadt Wesel:

Der Rat der Stadt Wesel hat in der Sitzung am 20.05.2025 den Entwurf der Gestaltungssatzung Nr. 19 „Neu-Büderich“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird der Entwurf im Internet unter www.wesel.de/buergerbeteiligung veröffentlicht. Gleichzeitig wird der Entwurf in der Zeit

vom 28.05.2025 bis einschließlich 01.07.2025

im Rathaus (Erweiterung) Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Flur vor den Zimmern 381 und 382, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt.

  • Ziel der Gestaltungssatzung Nr. 19 des Denkmalbereiches „Neu-Büderich“ ist die Anpassung der geltenden Gestaltungssatzung Nr. 17 „Neu-Büderich“ unter anderem im Hinblick auf den Einsatz der erneuerbaren Energien und der Umsetzung des Klima- und Ressourcenschutzes, sowie in Ergänzung zur Denkmalbereichssatzung vom 31.08.1988, die wichtigen Gestaltungsmerkmale des Gebäudebestandes und die charakteristische bauliche Substanz im Geltungsbereich zu sichern, ortsfremde gestalterische Entwicklungen zu verhindern und auf eine positive Gestaltungspflege hinzuwirken.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der Gestaltungssatzung Nr. 19 „Neu-Büderich“ unberücksichtigt bleiben können. 

Es liegen folgende Informationen aus:

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Vorschlägen zum Entwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauGB elektronisch übermittelt werden. 

Stellungnahmen können per E-Mail (denkmal@wesel.de) vorgebracht werden oder über ein Online-Formular auf der oben genannten Internetseite vorgebracht werden.

Bei Bedarf nimmt das Team Bauordnung und Denkmalschutz im Rathaus Wesel, Zimmer 381, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel Stellungnahmen auch auf anderem Wege schriftlich oder auch mündlich zur Niederschrift entgegen.

Während der Dienststunden wird der Entwurf der Gestaltungssatzung Nr. 19 „Neu-Büderich“ gerne erläutert und es werden fachliche Auskünfte erteilt. 

Telefonkontakte sind eingerichtet unter:

Tel. 0281/203-2578 (Dr. Annette Zimmermann)  

Tel. 0281/203-2579 (Claudia Hippler-Born M.A.)

Gesprächstermine können auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung vereinbart werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Wesel unter www.wesel.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Gleichzeitig sind die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen online einzusehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Die übermittelten Daten und Informationen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens und Wahrung der Beteiligtenrechte verwendet und dauerhaft gespeichert. Zusätzliche Informationen enthält die “Information zum Datenschutz“, die mitausliegt und zum Download zur Verfügung steht. 

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf der Homepage der Stadt Wesel unter folgendem Link:  www.wesel.de/datenschutz.

Wesel, den 26.05.2025                                                     Stadt Wesel

                                                                                              Die Bürgermeisterin

                                                                                           

                                                                                              gez.

                                                                                              Ulrike Westkamp