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Denkmalliste - Eintragung und Auskunft

Bei der Unteren Denkmalbehörde werden alle Bau-, Boden-, Garten-  und beweglichen Denkmale in einer sogenannten Denkmalliste geführt. Informationen zu den eingetragenen Denkmälern können telefonisch oder schriftlich erfragt werden. Die Denkmalliste ist öffentlich und kann eingesehen werden.

Erfüllt ein Objekt die Kriterien gemäß § 2 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfahlen (DSchG NRW), kommt es mit der Eintragung in die Denkmalliste zur denkmalrechtlichen Unterschutzstellung. Auf Antrag des Eigentümers oder des LVR - Amt für Denkmalpflege erfolgt die Eintragung, Änderung oder Löschung in die Denkmalliste durch die Untere Denkmalbehörde.

Rechtliche Grundlagen

§2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfahlen (DschG NRW)

Unterlagen

Beschreibung, Geschichte und Gründe für eine Eintragung des Objekts in die Denkmalliste sind schriftlich und formlos einzureichen.

Gebühren

Informationen und Antragsbearbeitung sind gebührenfrei.

Bearbeitungszeit

Richtet sich nach der Dauer der Nachforschungen

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