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Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Information zur Reform der Grundsteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel sowie seine Geschäftsstelle geben zu Fragestellungen im Zusammenhang mit der steuerlichen Bewertung des Eigentums keine Stellungnahme ab. Sollten Unstimmigkeiten zwischen den Ausweisungen der Bodenrichtwerte und der vorliegenden Nutzung der Grundstücke vorliegen, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Dem Gutachterausschuss obliegt hier keine Zuständigkeit.

Informationen der Finanzbehörden erhalten Sie unter: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/ bzw. unter der Hotline 0281 105-1959.

Fragen zur Verkehrswertermittlung nach BauGB können Sie über die Email-Adresse gutachterausschuss@wesel.de an die Geschäftsstelle richten.

Das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen besteht aus Rhein, Ross und Rose und ist in den Farben Grün, Weiß und Rot gehalten. Neben dem Landeswappen gibt es auch ein so genanntes Nordrhein-Westfalen-Zeichen. Im Gegensatz zu den amtlichen Wappen kann dieses von Jedermann verwendet werden.

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel ist als Einrichtung des Landes ein neutrales unabhängiges Kollegialgremium (nebengeordnete Landesbehörde). Die Mitglieder werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der Stadt Wesel für eine Amtszeit von 5 Jahren bestellt.
Sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Tätigkeit im Gutachterausschuss ist ehrenamtlich.

 

 

Rathaus außen
Quelle: Flaggschiff Film

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Zur Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben und als Anlaufstelle des Gutachterausschusses besteht seit dem 01.01.1995 eine Geschäftsstelle bei der Stadt Wesel, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht und beim Team 11 - Grundstücksmanagement angesiedelt ist.

 

 

 

Aufgaben des Gutachterausschusses

Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie Erteilung von Auskünften

Die Hauptaufgabe der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung.
Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Notare verpflichtet, Abschriften der von Ihnen beurkundeten Kaufverträge der Geschäftsstelle zu übersenden. Für die Auswertung werden die wichtigsten Informationen aus dem Kaufvertrag entnommen und anonymisiert in die Kaufpreissammlung eingepflegt.

Um weitere Informationen zu den verkauften Immobilien zu erhalten, verschickt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses an die Käufer Fragebögen. Gemäß § 197 BauGB sind sie dazu verpflichtet, diesen ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurückzuschicken.

Auf der Grundlage aller Informationen ermittelt der Gutachterausschuss die für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze).

Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf schriftlichen Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Das Antragsschreiben für eine anonymisierte Auskunft kann als Online-Antrag hier aufgerufen werden und das Antragsschreiben für eine nicht anonymisierte Auskunft kann als Online-Antrag hier aufgerufen werden. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig, die Höhe der Gebühren ist dem Antragsformular zu entnehmen.

Ermittlung von Bodenrichtwerten

Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwertkarte kann im Fachbereich 1 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, im Flur vor den Räumen 370 und 371, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, eingesehen werden und ist auch im Internet kostenlos verfügbar.

Bodenrichtwertkarte Wesel: https://www.borisplus.nrw.de

Erstellung von Gutachten

Der Gutachterausschuss erstellt Gutachten über

  • den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken,
  • Rechte an Grundstücken (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, etc.),
  • die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust,
  • die Höhe anderer Vermögensvor- und -nachteile,
  • Miet- und Pachtwerte.

Die Erstellung eines Gutachtens kann über ein Formular beantragt werden. Das Antragsschreiben kann hier als Online-Antrag aufgerufen werden.

Erstellung des Grundstücksmarktberichtes

Der Grundstücksmarktbericht bildet die Lage auf dem Weseler Grundstücksmarkt auf Grundlage des Datenmaterials in der Kaufpreissammlung ab. Er wird jährlich vom Gutachterausschuss neu erstellt und veröffentlicht. Dieser Bericht gibt ein Überblick über Umsätze und Preisentwicklungen auf den einzelnen Grundstücksteilmärkten sowie die für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie z.B. Marktanpassungsfaktoren.

Der aktuelle Grundstücksmarktbericht kann sowohl hier als auch auf der Internetseite BORIS NRW heruntergeladen werden. Weitere Grundstücksmarktberichte bis 2011 können ebenfalls auf der Internetseite BORIS NRW eingesehen und als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Wenn einzelne Daten älterer Grundstücksmarktberichte benötigt werden, können diese telefonisch bei der Geschäftsstelle erfragt werden. Sofern ein gedrucktes Exemplar der älteren Grundstücksmarktberichte benötigt wird, kann dieser gebührenpflichtig bereitgestellt werden.

Internetpräsenz

GARS NRW

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel verfügt über eine eigene Homepage und ist in das landesweite Gutachterausschuss-Redaktions-System NRW (GARS NRW) eingebunden.

 

 

Hier gelangen Sie direkt zur Internetseite GARS NRW.

BORIS NRW

Hierbei handelt es sich um das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte.

Dort erhalten Sie einen Überblick über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen.

 

Hier gelangen Sie direkt zur Internetseite BORIS NRW.

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