Ruhe ist für Menschen und deren Gesundheit überaus wichtig. Ihr Gegenteil, nämlich dauerhafter Lärm kann krank machen oder sogar zum Tode führen.
Neben Lärm am Arbeitsplatz ist es vor allem der Verkehrslärm, der uns heute nervt und gesundheitlich belastet. Daher hat sich die Europäische Union mit der Richtlinie 2002/49/EG zum Ziel gesetzt, den Umgebungslärm zu reduzieren.
Auf ihrer Grundlage waren die Kommunen ab 2017 bereits zum dritten Mal aufgerufen, im Rahmen einer Lärmaktionsplanung aktuelle Lärmkarten zu erstellen und zu bewerten. Dabei beziehen sich die Untersuchungen jedoch lediglich auf Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mindestens 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken erfolgt seit 2015 durch das Eisenbahnbundesamt.
Durch Lärmaktionspläne sollen die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in den Gebieten, die sich bei der Kartierung als besonders belastet herausgestellt haben, erfasst und ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Dazu können die Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen.
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