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Umgebungslärm

Zweite Beteiligungsphase der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes startet bald

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu wird erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Beteiligungsplattform freigeschaltet.

 www.laermaktionsplanung-schiene.de

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW hat die Ergebnisse der 4. Stufe der Lärmkartierung (Stand 2022) gemäß EU-Umgebungslärm-Richtlinie im Umgebungslärmportal des Landes NRW veröffentlicht. Die Ergebnisse sind über den unten angegebenen LINK: „Umgebungslärmkartierung NRW einsehbar.

Im unten einsehbaren Text ist eine „Einordnung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 durch BMUV, UBA und Länderarbeitsgruppe“ wiedergegeben.

Auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) müssen die Kommunen bis zum Juli 2024 Lärmaktionspläne erarbeiteten bzw. fortschreiben. Die Stadt Wesel wird die Erstellung eines Lärmaktionsplanes für die 4. Stufe in Auftrag geben und anschließend eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen.

Soweit schon jetzt zu den Ergebnissen der Lärmkartierung Hinweise oder Anregungen mitgeteilt werden möchten, können diese über die E-Mail-Adresse stadtteilplanung@wesel.de eingereicht werden.

Ruhe ist für Menschen und deren Gesundheit überaus wichtig. Ihr Gegenteil, nämlich dauerhafter Lärm kann krank machen oder sogar zum Tode führen.

Neben Lärm am Arbeitsplatz ist es vor allem der Verkehrslärm, der uns heute nervt und gesundheitlich belastet. Daher hat sich die Europäische Union mit der Richtlinie 2002/49/EG zum Ziel gesetzt, den Umgebungslärm zu reduzieren.

Auf ihrer Grundlage waren die Kommunen ab 2017 bereits zum dritten Mal aufgerufen, im Rahmen einer Lärmaktionsplanung aktuelle Lärmkarten zu erstellen und zu bewerten. Dabei beziehen sich die Untersuchungen jedoch lediglich auf Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mindestens 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken erfolgt seit 2015 durch das Eisenbahnbundesamt.

Durch Lärmaktionspläne sollen die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen in den Gebieten, die sich bei der Kartierung als besonders belastet herausgestellt haben, erfasst und ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Dazu können die Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen.

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