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Sonn- und Feiertagsfahrverbot

In Deutschland dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Gleiches gilt für Lkw mit einem Anhänger, unabhängig von ihrer erlaubten Gesamtmasse. Im Juli und August wird dieses Fahrverbot durch die Ferienreiseverordnung außerdem auf Samstage ausgeweitet. Hier besteht es aber nur von 7 bis 20 Uhr und auch nur auf bestimmten Bundesstraßen und Autobahnstrecken.

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