Inhalt

Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung wird auf einem fälschungssicheren Vordruck der Bundesdruckerei abgegeben. Diese Vordrucke werden bundeseinheitlich verwendet.

Vor Abgabe der Verpflichtungserklärung muss die Ausländerbehörde prüfen, ob der/die Erklärende über ausreichenden Wohnraum verfügt, ferner wird geprüft, ob die finanzielle Bonität des/der Einladenden gegeben ist. Zur Überprüfung werden daher entsprechende Nachweise über Wohnungsgröße (z.B. Mietvertrag) und Nettoeinkommen ( z.B. letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen) benötigt. Anstelle eigenen Einkommens besteht auch die Möglichkeit, eine Bankbürgschaft einzureichen. Im Rahmen der Prüfung wird auch berücksichtigt, ob bereits weitere Verpflichtungserklärungen abgegeben wurden. Ein Nachweis über eine abgeschlossene Krankenversicherung für die Dauer des Besuches kann ebenfalls gefordert werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angaben freiwillig erfolgen. Sollten keine Nachweise über Wohnungsgröße und Einkommen beigebracht werden, wird ein entsprechender Vermerk auf dem Vordruck angebracht. In diesen Fällen muss regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die für die Einladung erforderliche Bonität nicht gegeben ist.

Bezüglich Ihres/Ihrer Besuchers/in müssen Sie über die folgenden Angaben verfügen:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtstag und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Nr. des Reisepasses
  • Adresse im Heimatland
  • Genaue Angabe des Aufenthaltszeitraumes

Sofern die Voraussetzungen erfüllt werden, erhalten Sie eine Ausfertigung der Verpflichtungserklärung. Diese müssen Sie mit einer Kopie Ihrem Gast übersenden, der die Unterlagen zwecks Beantragung des Visums der deutschen Auslandsvertretung zur Verfügung stellt.

Bei Ihrer Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ferner wird für die Ausstellung der Verpflichtungserklärung eine Gebühr in Höhe von 29,00 Euro erhoben.

Kontakt