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Pflege

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es können körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen sein oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können.

Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

 

Pflegeversicherung

Bei Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit können Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Hilfebedarf über sechs Monate hinausgeht. Die Pflegebedürftigkeit wird bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft. Das Seniorenbüro berät Sie zu diesem umfangreichen Thema und hilft Ihnen bei der Beantragung von Leistungen

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu bekommen, beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse (Krankenkasse) einen Antrag auf Pflegeleistungen. Dies geht auch telefonisch und kann ebenso durch Familienangehörige, Nachbarn, Freunde oder gute Bekannte übernommen werden, wenn sie von Ihnen bevollmächtigt werden.

Sie bekommen von der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen zugesendet. Diesen schicken Sie ausgefüllt wieder zurück an die Pflegekasse.

Anschließend beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Sie bekommen einen Termin zur Begutachtung mitgeteilt. Anschließend teilt Ihnen der MDK in einem Gutachten mit, ob und welchen Pflegegrad Sie erhalten.

Haben Sie Fragen zu dem Antrag, wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Pflegekasse. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Seniorenbüro gerne weiter.

Kurzzeitpflege

Viele Pflegebedürftige sind nur eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für diesen Fall gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden vollstationären Einrichtungen.


Finanzielle Leistungen der Pflegekasse:

Bei einem Pflegegrad 2-5, stehen Ihnen 1612,- € im Jahr, bis zu 8 Wochen für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier. Pflegeleistungen im Überblick.

 

Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, der sogenannten Verhinderungspflege.


Finanzielle Leistungen der Pflegekasse:

Bei einem Pflegegrad 2-5, stehen Ihnen 1612,- € pro Jahr zur Verfügung. Bei Übernahme der Verhinderungspflege durch nahe Angehörige reduziert sich der Betrag. Weitere Informationen finden Sie hier Pflegeleistungen im Überblick.